Das offizielle Hermes-Vollmachtsformular ist ein kostenloser PDF-Download von myhermes.de - ausgefüllt, unterschrieben und ausgedruckt berechtigt es eine andere Person, Ihr Paket stellvertretend abzuholen am Hermes PaketShop.
Was die meisten Ratgeber nicht erklären: Das Formular funktioniert nicht ohne Drucker, es gilt nicht bei allen Versendern, und wer jemanden aus dem eigenen Haushalt bei der Tür entgegennehmen lässt, braucht dafür gar kein Formular. Das sind zwei verschiedene Rechtsfiguren - und die Verwechslung kostet Zeit.
Ich erkläre Ihnen hier, was auf die Vollmacht gehört, welchen Ausweis die abholende Person mitbringen muss und wann die Vollmacht schlicht nicht greift und warum.
Inhaltsverzeichnis
Auf einen Blick
- Formular kostenlos herunterladen auf myhermes.de, Abschnitt Vollmacht
- Der PADEA-Barcode macht Drucker zwingend erforderlich - handschreiben geht nicht
- Die abholende Person braucht eigenen amtlichen Ausweis - Führerschein gilt nicht
- Die Vollmacht gilt einmalig und verbleibt nach Abholung am PaketShop
- Hermes hält Pakete maximal 7 Werktage nach Anlieferung am Shop bereit
Das Hermes-Vollmachtsformular: Was es ist und wo es liegt
Hermes stellt ein offizielles PDF bereit: „Einmalige Vollmacht für eine Paketabholung am Hermes PaketShop" (Formularnummer 4.000.282, Stand 02/2024). Den direkten Download finden Sie unter myhermes.de/content/pdf/einmalige-vollmacht.pdf, die Infoseite dazu unter myhermes.de/service/fragen/empfangen/vollmacht.html.
Was viele überrascht: Das Formular verlangt keine Sendungsnummer. Die Vollmacht gilt allgemein „zur Abholung der für mich bestimmten Sendungen" am jeweiligen PaketShop - gilt für alle bereitliegenden Sendungen, nicht nur für eine einzeln benannte. Wer also mehrere Pakete am selben Shop liegen hat, holt mit einem Formular alles ab auf einmal.
Gültig ist die Vollmacht einmalig. Sie verbleibt nach der Abholung am PaketShop und kann nicht für einen zweiten Abholvorgang genutzt werden - eine Wiederverwendung ist ausgeschlossen.
So füllen Sie das Formular aus
Das Formular enthält acht Angaben in Druckbuchstaben - alle Felder sind Pflicht, kein Feld ist optional. Die folgende Tabelle zeigt sie in der Reihenfolge, in der sie im Formular erscheinen.

Alle Angaben sind in Druckbuchstaben einzutragen. Eine Besonderheit fällt sofort auf: Das Feld „Sendungsnummer" fehlt - die Vollmacht gilt für alle bereitliegenden Sendungen, nicht für eine einzelne.
| Feld | Wessen Angabe | Hinweis |
|---|---|---|
| Vor- und Nachname | Vollmachtgeber | In Druckbuchstaben |
| PLZ / Ort | Vollmachtgeber | Eigene Adresse |
| Straße / Hausnummer | Vollmachtgeber | Eigene Adresse |
| Vor- und Nachname | Bevollmächtigter | Person, die abholt |
| PLZ / Ort | Bevollmächtigter | Adresse der abholenden Person |
| Straße / Hausnummer | Bevollmächtigter | Adresse der abholenden Person |
| Ort / Datum | - | Ausstellungsort und -datum |
| Unterschrift | Vollmachtgeber | Original, nicht digitalisiert |
Der PADEA-Barcode mit der Vollmachtsnummer wird automatisch beim Ausdrucken generiert - der PaketShop klebt ihn auf die Sendung. Diesen Barcode kann man weder handschreiben noch nachbilden; er ist der eigentliche Grund, warum der Drucker nicht ersetzbar ist.
Geht es ohne Drucker?
Nein. Die offizielle Anweisung auf myhermes.de/service/vollmacht/ lautet: „Drucke dafür das folgende Formular aus und unterschreibe es." Eine amtlich anerkannte Alternative ohne Drucker nennt Hermes nicht - das ist ein Negativbefund, kein ausdrückliches Verbot einer handschriftlichen Version, aber keine offizielle Alternative existiert.
Wer trotzdem keinen Drucker besitzt: Bibliothek, Copyshop oder Nachbarschaft helfen weiter. Als Gedächtnisstütze für den Copyshop-Besuch dient dieser Mustertext - kein offizieller Ersatz, sondern eine Erinnerungshilfe für die benötigten Angaben:
Ich, [Vorname Nachname], [Straße Hausnummer], [PLZ Ort], bevollmächtige
[Vorname Nachname], [Straße Hausnummer], [PLZ Ort],
zur Abholung der für mich bestimmten Sendungen am Hermes PaketShop.[Ort], [Datum] Unterschrift: _______________
Dieser Text listet die Angaben des Formulars - das offizielle PDF mit automatisch generiertem PADEA-Barcode ersetzt er nicht.
Welchen Ausweis braucht die abholende Person?
Der Bevollmächtigte muss sich beim PaketShop mit einem eigenen amtlichen Lichtbildausweis ausweisen - nicht dem Ausweis des Vollmachtgebers. Den Ausweis des Absenders oder Empfängers mitzuschicken ist weder nötig noch hilfreich. Laut der offiziellen Hermes-Infoseite zur Abholervollmacht werden folgende Dokumente akzeptiert:
- EU-/EWR-Personalausweis (einschließlich Schweiz)
- Lesbarer Reisepass (für Nicht-EU-Bürger auf Englisch oder Französisch)
- Reiseausweis für Ausländer, Staatenlose und Flüchtlinge
- Bundesdeutscher Aufenthaltstitel oder vorläufige Ausweisdokumente
Nicht akzeptiert werden Führerschein und Gesundheitskarte (Krankenkassenkarte). Wer mit einem dieser Dokumente am Tresen erscheint, geht leer aus - ohne gültige Ausweisalternative ist die Abholung trotz Vollmacht nicht möglich.
Bevollmächtigter oder Ersatzempfänger: zwei verschiedene Dinge
Hier liegt die häufigste Verwechslung: Ein Haushaltsmitglied, das zufällig zu Hause ist, wenn der Bote klingelt, braucht keine Vollmacht. Es nimmt das Paket als Ersatzempfänger entgegen - eine andere Rechtsfigur. Eine Vollmacht braucht erst, wer aktiv zum PaketShop geschickt wird.
Für DHL ist das in den AGB (Abschnitt 4 Abs. 3) ausdrücklich geregelt: Angehörige im Haushalt und unmittelbare Nachbarn gelten als mögliche Ersatzempfänger ohne gesonderte Vollmacht. Die Struktur ist bei Hermes dieselbe, auch wenn Hermes keinen eigenen Paragrafen dafür nennt. Wer seinen Bruder im selben Haus fragen kann, ob er die Tür aufmacht: kein Formular nötig. Wer ihn zum Shop schickt, braucht das ausgefüllte Formular.
Die Unterscheidung lohnt sich: Wer die zwei Rechtsfiguren kennt, spart sich in vielen Fällen den Weg zum Copyshop vollständig.
Wann gilt die Vollmacht nicht?
Zwei Ausnahmen schließen die Vollmacht aus, und beide stehen im Formular selbst - Quelle: Hermes-PDF zur Abholervollmacht, Stand 02/2024.
Die erste Ausnahme betrifft den Identservice: Sendungen, bei denen der Versender eine persönliche Altersverifikation oder Identitätsprüfung des Empfängers fordert, sind grundsätzlich von der Vollmacht ausgenommen. Hier muss der Empfänger selbst abholen.
Die zweite Ausnahme betrifft bestimmte Versender, die Abholervollmachten auf eigenen Wunsch vertraglich ausgeschlossen haben. Wer bei einem der folgenden Shops bestellt hat, muss selbst am Shop erscheinen oder die Sendung neu zustellen lassen:
- Otto, About You, Sheego, Baur
- C&A, I'm Walking, Quelle Deutschland
- Alpenwelt, Sport Scheck, Frankonia, Lascana
Diese Liste kann sich ändern; Hermes weist im Formular ausdrücklich auf „ggf. weitere Versandhändler" hin. Im Zweifel lohnt ein Blick in die Bestellbestätigung des jeweiligen Shops.
Wie lange liegt das Paket am PaketShop?
Das Hermes-Vollmachtsformular selbst nennt zwei Fristen, die auseinanderfallen können. Einerseits hält Hermes Sendungen am PaketShop maximal 7 Werktage nach Anlieferung bereit (Formular-PDF, Stand 02/2024). Andererseits muss die Abholung durch den Bevollmächtigten laut der Hermes-Infoseite innerhalb von 10 Tagen nach PaketShop-Anlieferung erfolgen.
Die entscheidende Grenze ist die 7-Werktage-Frist: Danach wird das Paket nicht mehr bereitgehalten - die 10-Tage-Angabe ändert daran nichts. Wer die Vollmacht spät ausstellt, sollte sicherstellen, dass der Bevollmächtigte noch rechtzeitig am Schalter erscheint.
Fazit: Vollmacht bei Hermes ist einfach - wenn man einen Drucker hat
Das Formular ist gut gemacht, kostenlos und in zehn Minuten ausgefüllt. Der einzige echte Stolperstein ist der Drucker - den PADEA-Barcode gibt es nicht ohne. Wer das weiß und einen Copyshop in der Nähe hat, ist das Problem gelöst.
Die größte Falle ist aus meiner Sicht nicht das Formular selbst, sondern die Annahme, ein Haushaltsmitglied brauche zwingend eines. Das stimmt nur, wenn es aktiv den PaketShop aufsucht. Ist es zufällig zu Hause und nimmt das Paket an der Tür entgegen, ist gar kein Formular nötig - zwei Minuten Nachdenken sparen den Ausflug zum Copyshop.
Und die Ausschlussliste der Versender verdient mehr Aufmerksamkeit: Wer bei Otto oder About You bestellt, muss selbst abholen - das steht im Formular, aber die wenigsten lesen es vorher.
Fragen und Antworten
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das Hermes-Vollmachtsformular.
Muss der Bevollmächtigte seinen eigenen Ausweis mitbringen?
Ja - der Bevollmächtigte braucht einen eigenen amtlichen Lichtbildausweis; Führerschein und Krankenkassenkarte gelten nicht. Den Ausweis des Vollmachtgebers muss die abholende Person nicht mitbringen. Mehr dazu im Abschnitt „Welchen Ausweis braucht die abholende Person".
Für wie viele Pakete gilt die Vollmacht?
Die Vollmacht gilt einmalig für alle am jeweiligen PaketShop bereitliegenden Sendungen des Vollmachtgebers - nicht für eine einzelne Sendungsnummer. Sie verbleibt nach der Abholung am Shop und kann nicht ein zweites Mal verwendet werden. Details stehen im Abschnitt „Das Hermes-Vollmachtsformular".
Was passiert, wenn der Versender Vollmachten ausschließt?
Bestimmte Versender - darunter Otto, About You, Baur und Sheego - haben die Abholervollmacht vertraglich ausgeschlossen. In diesem Fall akzeptiert der PaketShop die Vollmacht nicht; nur der Empfänger selbst darf die Sendung abholen. Alle betroffenen Versender finden Sie im Abschnitt „Wann gilt die Vollmacht nicht".
