Wer für ein Paket aus dem Ausland an der Haustür oder in der Filiale zahlen musste, findet unter dhl.de/nachentgelt das Formular, mit dem sich der Betrag zurückfordern lässt. Das Verfahren ist klarer, als viele vermuten - aber es hat eine harte Bedingung ohne Ausnahme.
Wofür zahlt man da eigentlich? Die Deutsche Post streckt die Zollgebühren für Ihre Sendung zunächst vor und berechnet dafür eine Pauschale. Laut dem Verzeichnis „Leistungen und Preise" (Stand 1. Juli 2026) sind das 7,50 Euro je Sendung, inklusive Umsatzsteuer - hinzu kommen bei zurückgesandten Auslandssendungen Rückführungsentgelte in zwei Stufen.
Der Haken, an dem viele scheitern: Ohne Einlieferungsbeleg läuft gar nichts, und wer bei einem Onlineshop bestellt hat, ist im DHL-Formular von vornherein falsch adressiert.
Inhaltsverzeichnis
Auf einen Blick
- Die Auslagepauschale beträgt 7,50 Euro je Sendung, inklusive Umsatzsteuer
- Zurückgesandte Auslandssendungen: Rückführungsentgelt 11,90 oder 23,80 Euro brutto
- Erstattung scheitert oft: fehlender Einlieferungsbeleg stoppt den Antrag
- Bei Händler-Sendungen: Absender kontaktieren, nicht das DHL-Formular nutzen
Die Auslagepauschale ist laut Fußnote 5 des Preisverzeichnisses ein Gesamtpreis - sie enthält die gesetzliche Umsatzsteuer bereits, es kommt also kein weiterer Mehrwertsteuerbetrag hinzu. Das Rückführungsentgelt weist DHL im Formular dagegen als Nettobetrag mit separatem MwSt.-Ausweis aus.
DHL schreibt im Einleitungstext des Formulars: „Wenn Ihnen unberechtigt ein Entgelt oder Nachentgelt berechnet wurde, erfassen Sie bitte Ihre Daten in dem nachfolgenden Formular. Wir werden Ihren Fall prüfen und uns mit Ihnen in Verbindung setzen." Die Worte „unberechtigt" und „prüfen" zeigen: Eine Erstattung ist keine Selbstverständlichkeit, sondern das Ergebnis einer Einzelfallprüfung.
Was ein Nachentgelt bei DHL überhaupt ist
Das Wort „Nachentgelt" klingt nach Strafe, ist aber keines. Es ist der Sammelbegriff für Entgelte rund um internationale Sendungen - vor allem die Auslagepauschale für die postalische Verzollung und das Rückführungsentgelt bei zurückgeschickten Auslandssendungen. Mit dem Brief-Nachentgelt bei zu wenig Porto hat das inhaltlich gar nichts gemeinsam.
Die Auslagepauschale: 7,50 Euro fürs Vorstrecken
Im Verzeichnis „Leistungen und Preise" der Deutschen Post, Stand 1. Juli 2026, Seite 128, steht es wörtlich: Die Deutsche Post „verauslagt die fälligen Gebühren zunächst" und berechnet dafür „gemäß den Bestimmungen im Weltpostvertrag" eine Auslagepauschale. Der Betrag beträgt 7,50 Euro je Sendung, als Gesamtpreis inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Das Verzeichnis schreibt durchgehend „Auslagepauschale" ohne n - im Umlauf ist auch „Auslagenpauschale" mit n, gemeint ist dasselbe.
Eine kurze Anmerkung zu den Ausnahmen: Das Preisverzeichnis nennt in Fußnote 4 (S. 128) drei Fälle, in denen die Pauschale gar nicht anfallen darf: wenn Zollgebühren bereits im Vorfeld durch Absender oder Empfänger entrichtet wurden, wenn die Sendung in einem Binnenzollamt verzollt wird oder wenn Verträge zwischen den Postgesellschaften ein solches Entgelt ausschließen. Wer in eine dieser Ausnahmen fällt, hat den stärksten Erstattungsgrund.
Das Rückführungsentgelt: 11,90 oder 23,80 Euro
Bei Sendungen, die bereits ins Ausland abgeleitet wurden und zurückkommen, berechnet DHL ein Rückführungsentgelt. Laut Formular sind das 10,00 Euro (11,90 Euro inklusive Mehrwertsteuer) beziehungsweise 20,00 Euro (23,80 Euro inklusive Mehrwertsteuer). Welcher der beiden Sätze wann gilt, nennt das Formular nicht - welcher Satz im Einzelfall greift, geht daraus nicht hervor.
Erkennbar ist eine solche Rücksendung aus dem Ausland an einem charakteristischen Merkmal: der gelbe Aufkleber „Retour International" klebt auf der Sendung. Als Gründe für eine Rücksendung aus dem Ausland nennt das DHL-Formular: die Sendung war laut Sendungsverfolgung bereits im Ausland, fehlende digitale Zolldaten bei Nicht-EU-Sendungen oder eine beschädigte Sendung.
Abzugrenzen ist die Rücksendung aus dem Ausland von einer Rücksendung, bei der die Sendung Deutschland nie verlassen hat. In diesem Fall - erkennbar am orangefarbenen, pinken oder weißen „Zurück"-Aufkleber und daran, dass die Sendungsverfolgung keinen Auslandsaufenthalt zeigt - fällt kein Rückführungsentgelt an.
Warum das Paket überhaupt Geld kostet: Zoll, Steuer, Pauschale
Viele Empfänger zahlen an der Tür einen Betrag und wissen nicht genau, wofür. Das liegt daran, dass drei verschiedene Posten von zwei verschiedenen Stellen anfallen können - der Zoll erhebt seine eigenen Abgaben, die Deutsche Post erhebt ihre Pauschale obendrauf. Wer sie auseinanderhält, erkennt, welcher Posten zu Unrecht berechnet wurde.
| Posten | Wer erhebt | Höhe | Seit | Quelle |
|---|---|---|---|---|
| Einfuhrumsatzsteuer | Zoll | Keine Freigrenze | 01.07.2021 | zoll.de, Internetbestellungen |
| Pauschalzoll bei Sendungen bis 150 Euro | Zoll | 3 Euro je Warenkategorie | 01.07.2026 | zoll.de, Wegfall der Zollfreigrenze |
| Auslagepauschale | Deutsche Post | 7,50 Euro je Sendung | Stand 01.07.2026 | Leistungen und Preise, S. 128 |
Der Wegfall der 150-Euro-Zollfreigrenze zum 1. Juli 2026 ist der Grund, warum das Thema derzeit so viele trifft. Laut zoll.de entfällt diese Freigrenze „ab dem genannten Datum vollständig". Kleinsendungen aus dem Nicht-EU-Ausland, die früher zollfrei blieben, werden seitdem verzollt - und damit fällt auch die Auslagepauschale der Deutschen Post deutlich häufiger als bisher an.
Zum Pauschalzoll: Die 3 Euro gelten je Warenkategorie, nicht je Stück. Das Beispiel des Zolls zeigt das anschaulich: Zehn Paar Socken, zwei Kabelbinder und vier Hosen in einer Sendung, die jeweils derselben Tarifierung unterliegen, ergeben zusammen 9 Euro Pauschalzoll - drei Kategorien mal drei Euro, nicht nach Stückzahl.
Zwei Erleichterungen, die das Bild vervollständigen: Ist der Verkäufer im Drittland im Import-One-Stop-Shop (IOSS) registriert, steckt die Einfuhrumsatzsteuer bereits im Kaufpreis - beim Zoll fällt für Waren bis 150 Euro keine zusätzliche Steuer mehr an, die Pflicht zur Zollanmeldung bleibt aber bestehen. Geschenksendungen von Privatperson an Privatperson sind bis zu einem Gesamtwert von 45 Euro abgabenfrei, sofern keinerlei Bezahlung stattgefunden hat. Mehr zu den Zollpflichten beim internationalen Paketversand finden Sie in der Übersicht.
Wann die Auslagepauschale gar nicht anfallen darf
Neben den drei Ausnahmen aus dem Preisverzeichnis gibt es einen vierten, aus dem Erstattungsformular bekannten Erstattungsgrund: Eine EU-Sendung wurde irrtümlich verzollt. Innerhalb der Europäischen Union gibt es keine Zollgrenze; wird eine Sendung aus einem EU-Staat dennoch in die Verzollung gegeben, sind Einfuhrabgaben und Auslagepauschale gegenstandslos. DHL nennt diesen Fall im Formular ausdrücklich als Erstattungsgrund.
Die drei Ausnahmen aus dem Preisverzeichnis sind knapp gehalten, haben es aber in sich. Wer nachweisen kann, dass Zollgebühren bereits vorab durch Absender oder Empfänger entrichtet wurden, dass die Sendung in einem Binnenzollamt verzollt wurde oder dass Verträge zwischen den Postgesellschaften die Pauschale ausschließen, hat eine wasserdichte Erstattungsgrundlage. Der Nachweis liegt dann in den eigenen Unterlagen.
Informationen zu den Regeln für internationale Sendungen - was erlaubt ist, was deklariert werden muss - finden Sie auch unter Paketversand ins Ausland; dort sind die Deklarationspflichten klar aufgeführt.
So läuft die Erstattung über dhl.de/nachentgelt
Das Formular verlangt genau definierte Nachweise - an zweien scheitern die meisten Anträge. Den Weg beschreibt DHL in drei Schritten: Formular unter dhl.de/nachentgelt aufrufen, die Sendung einordnen, dann Angaben und Nachweise hochladen.
Die erste Weiche fragt, ob es sich um eine Sendung innerhalb Deutschlands handelt. Bei Auslandssendungen folgt eine zweite Weiche mit drei möglichen Status: Die Sendung hat Deutschland nicht verlassen und wurde zurückgesandt; die Sendung wurde ins Ausland abgeleitet und zurückgesandt; oder es handelt sich um eine Sendung aus dem Ausland.
- Sendungsnummer
- Gezahltes Entgelt in Euro - vom eigenen Beleg ablesen, nicht schätzen
- Rolle: Absender oder Empfänger
- Bankverbindung für die Rückzahlung
- Einlieferungsbeleg mit Sendungsnummer sowie Quittungsbeleg der Versandkosten
- Fotos der kompletten Sendung: alle sechs Seiten des Pakets beziehungsweise Vorder- und Rückseite bei Briefsendungen; alle aufgebrachten Label gut lesbar; die vollständige Aufschriftseite mit Rücksendegrund - ausdrücklich keine Teilausschnitte
- Bei Nicht-EU-Sendungen: die Zollinhaltserklärung CN 23 bei Paketen und CN 22 bei Päckchen
- Bei kommerziellem Versand: eine Handels- oder Proforma-Rechnung beziehungsweise Ausfuhranmeldung
Die technische Grenze: maximal 1 MB je Datei, zugelassen sind nur PDF und JPG. Das ist bei sechs Paketfotos die praktische Hürde - wer mit dem Smartphone fotografiert, muss die Bilder vorher verkleinern. Und der Satz, an dem alles hängt, wörtlich aus dem Formular: „Ohne Einlieferungsbeleg keine Erstattung".
Was passiert nach dem Absenden? Die verlinkte DHL-Hilfeseite zu internationalen Problemen nennt „innerhalb weniger Tage" als Zeitraum für eine Rückmeldung - also für das Lebenszeichen von DHL, nicht als Auszahlungsfrist. Eine Frist für die tatsächliche Auszahlung nennt keine der Primärquellen. Was DHL verspricht, ist das Melden, nicht das Erstatten in bestimmter Zeit.

Wer regelmäßig Pakete aus dem Ausland erhält, sollte sich eine kurze Ablage-Routine angewöhnen: Quittung vom Postboten sofort fotografieren, Paket vor dem Öffnen von allen sechs Seiten ablichten. Nachträglich lassen sich diese Belege nicht mehr beschaffen.
Der Fall, der nicht über das Formular läuft
Wer bei einem Onlineshop bestellt hat, ist im DHL-Formular falsch - und das steht dort auch, wenn man genau liest. Das Formular weist ausdrücklich darauf hin: „Wenn Sie Ihre Sendung von einem Händler und nicht von einer Privatperson erhalten haben, wenden Sie sich bitte direkt an den Absender. Eine Bearbeitung über dieses Formular ist nicht möglich."
Das trifft den häufigsten Fall überhaupt - die Bestellung in einem Shop außerhalb der EU. Wer das nicht weiß, füllt ein Formular aus, das für seinen Fall nicht vorgesehen ist, und wartet vergeblich. Der richtige Ansprechpartner ist der Händler, nicht DHL. Für alles rund um Bestellungen aus dem Nicht-EU-Ausland lohnt sich ein Blick in den Ratgeber zu Paketen aus China und anderen Nicht-EU-Ländern.
Sechs Euro oder siebeneinhalb? Was im Formular steht und was im Preisverzeichnis
Das Erstattungsformular unter dhl.de/nachentgelt führt als möglichen Erstattungsgrund auf: „Bezahlte Auslagenpauschale in Höhe von EUR 6,00". Das Verzeichnis „Leistungen und Preise" derselben Unternehmensgruppe weist zum selben Zeitpunkt 7,50 Euro als Auslagepauschale aus. Beide Angaben wurden am 1. August 2026 abgerufen. Eine Erklärung für diesen Widerspruch gibt es hier nicht - und sie ist auch keine, die ich liefern könnte.
Als ehemaliger Redakteur habe ich mir angewöhnt, bei solchen Divergenzen den eigenen Beleg als Maßstab zu nehmen. Für die Angabe „gezahltes Entgelt" im Formular zählt der Betrag, der auf Ihrer Quittung steht - nicht der im Formular genannte. Wer regelmäßig Sendungen aus dem Ausland bekommt, zahlt oft ohne Belegprüfung. Dabei lohnt genau das.
Fazit: Kleine Beträge, die sich summieren
Sieben Euro fünfzig tun einmal nicht weh. Wer aber mehrmals im Jahr Pakete aus dem Nicht-EU-Ausland bekommt - und seit dem Wegfall der 150-Euro-Grenze trifft das deutlich mehr Menschen als früher - kann sich berechtigt erhobene Beträge zurückholen. Voraussetzung ist, dass die Pauschale zu Unrecht berechnet wurde: weil eine EU-Sendung verzollt wurde, weil Zollgebühren bereits vorab entrichtet waren oder weil ein anderer der Ausnahmetatbestände aus Fußnote 4 greift.
Der Aufwand ist ehrlich gesagt beträchtlich: sechs Fotos, mehrere Belege, alles komprimiert auf maximal 1 MB. Wer bei einem Händler bestellt hat, spart sich diesen Weg und wendet sich direkt an den Absender - das ist der schnellere und richtige Weg. Für den Paketversand und die damit verbundenen Rechte und Pflichten gibt es einen eigenen Überblick.
Fragen und Antworten
Die häufigsten Fragen zum DHL-Nachentgelt, kompakt und belegt beantwortet.
Was ist ein Nachentgelt bei DHL?
Der Begriff bezeichnet Entgelte rund um internationale Sendungen - vor allem die Auslagepauschale von 7,50 Euro für die postalische Verzollung sowie das Rückführungsentgelt bei zurückgeschickten Auslandssendungen. Mit Brief-Nachentgelt bei Porto hat das nichts zu tun; das ist ein eigenes Thema mit anderer Rechtsgrundlage. Mehr dazu im Abschnitt „Was ein Nachentgelt bei DHL überhaupt ist".
Wie bekomme ich die Auslagepauschale zurück?
Über das Formular unter dhl.de/nachentgelt, mit Sendungsnummer, gezahltem Betrag, Bankverbindung und den verlangten Nachweisen. Der Einlieferungsbeleg ist zwingend - ohne ihn läuft laut DHL nichts. Die vollständige Liste der Nachweise finden Sie im Abschnitt „So läuft die Erstattung über dhl.de/nachentgelt".
Warum wurde mein Paket aus der EU verzollt?
Innerhalb der EU gibt es keine Zollgrenze; eine verzollte EU-Sendung nennt DHL selbst als Erstattungsgrund. In diesem Fall sind sowohl Einfuhrabgaben als auch die Auslagepauschale gegenstandslos. Mehr dazu im Abschnitt „Wann die Auslagepauschale gar nicht anfallen darf".
