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Nachentgelt der Post: Was bei zu wenig Porto fällig wird

Wer einen Brief einwirft, ohne ihn korrekt zu frankieren, bekommt irgendwann Post zurück - oder eine Rechnung. Das Nachentgelt der Deutschen Post ist keine einzelne Gebühr, sondern eine Summe aus fehlendem Porto und einem Einziehungsentgelt für den Mehraufwand.

In den meisten Fällen sind das 70 Cent Aufschlag beim Standardbrief - doch es gibt zwei völlig verschiedene Stufen, und zwischen ihnen liegt ein einziges Wort in den AGB der Deutschen Post. Die reguläre Stufe kostet Cent-Beträge; die erhöhte Stufe beläuft sich auf 50 Euro pauschal, aber nur dann, wenn eine zweite Bedingung erfüllt ist, die mit fehlendem Porto allein nichts zu tun hat.

Wer Briefmarken-Lose oder Belege verschickt, kennt das Problem der knappen Gramm und Millimeter. In Sammlerkreisen gilt es als unfein, dem Empfänger Nachporto zuzumuten. Ich erkläre hier, was die AGB und das Preisverzeichnis wirklich sagen - und was die 50-Euro-Stufe von der regulären Stufe unterscheidet.

Auf einen Blick

  • Ein Nachentgelt ist fehlendes Porto plus Einziehungsentgelt - beim Standardbrief sind das 70 Cent Aufschlag.
  • Der Regelfall ist die Rückgabe an den Absender, nicht die Belastung des Empfängers.
  • Die 50-Euro-Stufe greift nur bei nachweisbarer Absicht zur Erschleichung, nicht beim Versehen.

Was ist ein Nachentgelt?

Das Wort klingt nach einer einzelnen Gebühr, ist aber eine Summe aus zwei Bestandteilen - und dieser Unterschied erklärt, warum der Betrag je nach Format verschieden hoch ausfällt.

Weißer Briefumschlag mit gelbem Nachentgelt-Aufkleber der Deutschen Post

Die beiden Bestandteile zusammen ergeben den Gesamtbetrag, den Absender oder Empfänger schulden. Das Einziehungsentgelt ist der feste Aufschlag; das fehlende Porto kommt noch dazu obendrauf.

Fehlendes Porto plus Einziehungsentgelt

Das Verzeichnis „Leistungen und Preise" der Deutschen Post (Stand 01.07.2026, S. 50) definiert das Nachentgelt ausdrücklich als „fehlendes Porto + Einziehungsentgelt". Das Einziehungsentgelt deckt den zusätzlichen Bearbeitungsaufwand ab; das fehlende Porto kommt als eigener Posten obendrauf. Ein Standardbrief mit einem Porto von 0,95 Euro, das vollständig fehlt, kostet den Absender also 0,95 Euro plus 0,70 Euro Einziehungsentgelt - insgesamt 1,65 Euro.

Die Beträge nach Format sind im Abschnitt „Was ein Nachentgelt kostet" aufgelistet. Wichtig dabei: Das Einziehungsentgelt hängt am Format, nicht an der Höhe des Fehlbetrags. Eine vollständig unfrankierte Sendung kostet dieselbe Einziehungsgebühr wie eine, der nur ein Cent fehlt.

Nachporto, Strafporto, Nachgebühr - welcher Begriff stimmt?

Die Deutsche Post selbst sagt durchgängig „Nachentgelt" und „Einziehungsentgelt". „Nachporto" und „Nachgebühr" sind ältere Begriffe aus einer Zeit, als es üblich war, dass der Empfänger den fehlenden Betrag zahlte. „Strafporto" ist umgangssprachlich, sachlich aber irreführend: Es ist keine Strafe, sondern ein Entgelt für Mehraufwand - und in der erhöhten Stufe ausdrücklich pauschalierter Schadenersatz.

Diese Unterscheidung ist nicht bloße Pedanterie: Sie entscheidet, welche rechtlichen Maßstäbe gelten und ob der Nachweis eines geringeren Schadens überhaupt offensteht.

Etwas ganz anderes ist gemeint, wenn DHL bei einem Paket aus dem Ausland ein Nachentgelt berechnet. Dort geht es um die Auslagepauschale für die Verzollung und um Rückführungsentgelte - ein eigener Vorgang mit eigenen Beträgen, nachzulesen beim DHL-Nachentgelt bei Auslandspaketen.

Als ehemaliger Redakteur, der regelmäßig Briefmarken-Lose über den Postweg verschickt, bin ich mit dem gelben Aufkleber gut vertraut. Sendungen, die ein paar Gramm zu schwer oder einen Millimeter zu dick geraten sind, landen gelegentlich mit dem Aufkleber wieder im Briefkasten - das ist ärgerlich, aber kein existenzieller Schaden.

Wer am Ende zahlt

Der Empfänger kann das Nachentgelt mit befreiender Wirkung für den Absender zahlen - muss es aber nicht. Verweigert er die vollständige Zahlung, gilt das laut AGB Brief National (Abschnitt 5 Abs. 3) als Annahmeverweigerung, und der Absender bleibt zur Zahlung verpflichtet.

Die verbreitete Vorstellung, im schlimmsten Fall zahle eben der Empfänger, stimmt so nicht. Bei Antwortsendungen und Responseplus ist die Zahlung durch den Empfänger ausdrücklich vereinbart - das ist der geregelte Ausnahmefall und hat mit dem Nachentgelt im eigentlichen Sinne nichts zu tun.

Was mit einem unterfrankierten Brief passiert

Zwei Wege sind möglich, und der wahrscheinlichere ist der harmlosere. Der Regelfall schützt den Absender.

Der Regelfall - zurück an den Absender

Ist eine Sendung nicht oder nicht vollständig frankiert, gibt die Deutsche Post sie laut Verzeichnis Leistungen und Preise (S. 50 und S. 132) mit der Aufforderung zur korrekten Frankierung zurück oder hält sie zur Abholung bereit. Kein Nachentgelt für den Empfänger, kein Weiterleiten. Der Absender frankiert nach und schickt den Brief erneut - das ist der Normalfall, dem der gelbe Aufkleber entspricht.

Die Ausnahme - Weiterleitung mit Nachentgelt

Nur wenn der Rückgabe „betriebliche Gründe entgegenstehen", leitet die Post die Sendung ohne Benachrichtigung des Absenders an den Empfänger weiter und erhebt dort das Nachentgelt (Verzeichnis Leistungen und Preise, S. 50). Das Kriterium ist der Betriebsablauf - nicht die Frage, ob eine Absenderadresse auf dem Umschlag steht.

Die verbreitete Darstellung, ein Brief mit Absenderangabe komme zurück und einer ohne werde zugestellt, steht in keiner Primärquelle. Ein fehlender Absender macht die Rückgabe praktisch schwieriger und ist allenfalls ein Unterfall - aber auch mit Absenderangabe kann weitergeleitet werden, wenn betriebliche Gründe das rechtfertigen.

Wenn der Empfänger nicht zahlt

Verweigert der Empfänger die vollständige Zahlung des Nachentgelts, gilt das nach AGB Brief National (Abschnitt 4 Abs. 6) ausdrücklich als Annahmeverweigerung. Die Sendung ist damit unzustellbar und geht zurück; der Absender bleibt in der Pflicht. Ein Empfänger, der das Nachentgelt nicht zahlen will, nimmt damit in Kauf, die Sendung nicht zu erhalten - und löst das Problem für den Absender nicht.

Was ein Nachentgelt kostet

Das Einziehungsentgelt hängt am Format der Sendung. Zwischen dem regulären Einziehungsentgelt beim Standardbrief (0,70 Euro) und der erhöhten Stufe (50 Euro) liegt Faktor 71 Unterschied.

Einziehungsentgelt nach Sendungsart - Quelle: Verzeichnis Leistungen und Preise, S. 50 f., Stand 01.07.2026
SendungsartNationalInternationalStand
Postkarte, Standard-, Kompaktbrief0,70 €0,70 €01.07.2026
Groß- und Maxibrief2,00 €2,00 €01.07.2026
Warensendung2,00 €2,00 €01.07.2026
Erhöhtes Einziehungsentgelt (pauschalierter Schadenersatz)50,00 €50,00 €01.07.2026

Zu diesen Beträgen kommt jeweils das fehlende Porto obendrauf - der tatsächliche Gesamtbetrag variiert je nach Format und Fehlbetrag. Die aktuellen Portobeträge nach Format finden Sie im Bereich Porto nach Format. Beim Großbrief liegt der Faktor zwischen regulärem und erhöhtem Einziehungsentgelt bei 25.

Ein Detail für Geschäftskunden: Das Einziehungsentgelt gilt steuerrechtlich als Schadenersatz und unterliegt deshalb nicht der Umsatzsteuer (Verzeichnis Leistungen und Preise, S. 50 f., Fußnoten 44 und 46). Ein Vorsteuerabzug ist damit nicht möglich.

Die 50-Euro-Stufe - wann sie greift

Der Betrag von 50 Euro steht nicht in den AGB der Deutschen Post. Was dort steht, ist die Voraussetzung - und die ist strenger als allgemein vermutet.

Was in den AGB steht

Die AGB Brief National enthalten an zwei Stellen die relevanten Regelungen. Abschnitt 2 Abs. 2 Nr. 7 legt fest, welche Sendungen von der Beförderung ausgeschlossen sind:

„Sendungen, die nicht oder nicht ausreichend freigemacht sind und in der Absicht eingeliefert werden, die Beförderungsleistung ohne Zahlung der dafür geschuldeten Vergütung zu erschleichen."

Abschnitt 5 Abs. 3 der AGB Brief National ergänzt: Der Absender ist zur Zahlung eines erhöhten Einziehungsentgelts verpflichtet, wenn er Leistungen der Deutschen Post in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht oder nicht vollständig zu entrichten. Auch hier ist Absicht die Voraussetzung.

Auf den entscheidenden Punkt kommt es an: Die beiden Bedingungen im ersten Zitat sind mit „und" verknüpft, nicht mit „oder". Eine unfrankierte Sendung allein reicht nicht aus, um in die erhöhte Stufe zu fallen. Erst die hinzutretende Erschleichungsabsicht macht die Sendung zum Beförderungsausschluss - wer aus Versehen zu wenig Porto klebt, fällt damit nicht unter diese Klausel. Die Verknüpfung mit „und" ist entscheidend.

Wo die 50 Euro herkommen

Den Betrag selbst findet man nicht in den AGB, sondern im Verzeichnis „Leistungen und Preise", das die AGB in Abschnitt 1 Abs. 2 einbeziehen. Dort heißt der Posten ausdrücklich „pauschalierter Schadenersatz" - nicht Vertragsstrafe und nicht Bußgeld. Die Bezeichnung ist kein Zufall: Schadenersatz und Vertragsstrafe sind verschiedene Rechtskategorien mit verschiedenen Maßstäben.

Unmittelbar darunter steht im Preisverzeichnis: „Dem:der Absender:in bleibt ausdrücklich das Recht vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen." Dieser Satz hat eine rechtliche Bedeutung: Paragraf 309 Nr. 5 BGB verlangt bei pauschalierten Schadensersatzklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen genau diesen ausdrücklichen Vorbehalt des Gegenbeweises.

Ob die Pauschale angemessen ist und ob die Klausel vor Gericht standhält, ist damit nicht gesagt - das liegt bei den Gerichten. Eine Bewertung ist hier nicht möglich.

Die drei Auslöser - und was keiner ist

Das Preisverzeichnis nennt drei Sachverhalte, bei denen die 50-Euro-Stufe greift, und grenzt sie klar von den Fällen ab, die zur regulären Einziehungsgebühr führen. Versehen beim Gewicht oder Format gehören nicht zur erhöhten Stufe.

Welche Stufe greift wann - Quelle: Verzeichnis Leistungen und Preise, S. 50 f. und S. 133, Stand 01.07.2026
SituationStufe
Brief zu schwer, zu dick oder falsches Format gewähltReguläres Einziehungsentgelt
Marke unterwegs abgefallen oder zu wenig Porto geklebtReguläres Einziehungsentgelt
Bewusst ungültige, gefälschte oder manipulierte FrankierungErhöhtes Einziehungsentgelt (50 €)
Nachweislicher Wille, das Entgelt nicht zu entrichtenErhöhtes Einziehungsentgelt (50 €)
Matrixcode entfernt oder unleserlich gemachtErhöhtes Einziehungsentgelt (50 €)

Der Matrixcode-Fall ist der, den die wenigsten auf dem Schirm haben: Das Preisverzeichnis nennt ihn auf S. 133 ausdrücklich als eigenständigen Auslöser für das erhöhte Einziehungsentgelt. Wer einen Matrixcode überklebt oder abkratzt, fällt damit in dieselbe Kategorie wie jemand, der bewusst eine ungültige Marke verwendet. Zum richtigen Umgang damit mehr im Bereich Briefmarke richtig aufkleben.

Der Fall aus Bottrop - 55 Euro für einen unfrankierten Brief

Wie das in der Praxis aussieht, hat im Juli 2026 ein dokumentierter Fall gezeigt, der öffentlich belegt ist. Ein Fotograf aus Bottrop erhielt Post vom Konzern.

Was passiert ist

Ein Fotograf aus Bottrop wollte sich beim Post-Konzern über die Zustellung eines beschädigten Einschreibens beschweren. In der Filiale fragte er, ob er einen unfrankierten Umschlag mit dem Vermerk „Postsache" verwenden dürfe, weil der Brief an den Kundenservice des Konzerns selbst gehen sollte. Die Auskunft lautete laut Bericht: „Müsste gehen." Er warf den Brief unfrankiert ein und erhielt eine Rechnung über 55,10 Euro. Den vollständigen Fall berichtet BILD (Frank Ochse, 31.07.2026).

Was die Post dem Absender schrieb

Aus dem Schreiben der DHL an den Absender, wörtlich nach dem BILD-Bericht: „Diese Sendung wurde gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von der Postbeförderung ausgeschlossen. Für die Rückgabe erheben wir ein Nachentgelt. Es setzt sich aus der fehlenden Freimachung und einem erhöhten Einziehungsentgelt in Höhe von 50 Euro je Sendung zusammen." Das Schreiben benennt den Beförderungsausschluss als Grundlage.

Die Begründung im selben Schreiben lautete: „Im vorliegenden Fall wurde eine Sendung bewusst unfrankiert eingeliefert." Das ist genau die Klausel aus AGB Brief National, Abschnitt 2 Abs. 2 Nr. 7 - Absicht als zwingende Voraussetzung.

Wie der Konzern den Fall einordnet

Ein DHL-Sprecher stellte gegenüber BILD klar: „Zunächst ist wichtig klarzustellen, dass es sich nicht um eine Strafgebühr, sondern um einen Schadenersatz für die notwendige Bearbeitung der Sendung handelt. Dieser kommt nicht bei offensichtlichen Versehen oder einer einfachen Unterfrankierung zum Einsatz." Und weiter: „Der Schadenersatz wird nur erhoben, wenn Anhaltspunkte für eine vorsätzlich missbräuchliche Frankierung oder Wiederholungsfälle vorliegen."

Nüchtern betrachtet legen das Schreiben und die Sprecheraussage die Latte unterschiedlich hoch. Das Schreiben begründet mit „bewusst unfrankiert eingeliefert"; der Sprecher nennt „vorsätzlich missbräuchliche Frankierung oder Wiederholungsfälle". Für Absender bedeutet das: Die Beurteilung der Absicht liegt beim Konzern und ist vorab schwer abzuschätzen.

Ein unfrankierter Brief an den Konzern selbst ist jedenfalls nicht automatisch kostenlos, auch wenn es in einer Filiale anders heißen sollte.

Post an die Post ist nicht portofrei

Derselbe Sprecher zur Kernfrage des Falls: „Für Briefe an Unternehmen der DHL Group bzw. Deutsche Post gelten grundsätzlich dieselben Frankierungsregeln wie für andere Briefsendungen. Ausnahmen bestehen nur dort, wo ausdrücklich eine Antwortsendung oder ein Freiumschlag zur Verfügung gestellt wurde." Vermerke wie „Postsache" ändern daran nichts - der Brief muss genauso frankiert werden wie jeder andere.

Wenn die Rechnung im Briefkasten liegt

Wer eine Rechnung über das erhöhte Einziehungsentgelt erhält, hat begrenzte Möglichkeiten. Eines der Mittel ist im Dokument selbst benannt.

Der Nachweis des geringeren Schadens

Das Preisverzeichnis der Deutschen Post räumt den Gegenbeweis ausdrücklich ein: Dem Absender bleibt das Recht vorbehalten, nachzuweisen, dass der tatsächliche Schaden geringer war. Das ist der einzige im Dokument selbst genannte Weg, die Pauschale konkret anzugreifen.

Was das praktisch bedeutet: Wer geltend machen will, der Bearbeitungsaufwand sei geringer als 50 Euro gewesen, muss das gegenüber dem Anbieter darlegen. Welche Fristen gelten und wie die Erfolgsaussichten sind, lässt sich hier nicht sagen - das wäre Rechtsberatung, die über den Faktenstand der Dokumente hinausgeht.

Warum die Schlichtungsstelle Post hier nicht hilft

Der naheliegende Reflex - „wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle" - geht in diesem Fall ins Leere. Die Schlichtungsstelle Post bei der Bundesnetzagentur ist nach § 34 Abs. 1 PostG für Verlust, Entwendung und Beschädigung von Sendungen sowie für Verstöße gegen die Universaldienstpflicht und das Diskriminierungsverbot zuständig. Entgeltstreitigkeiten fallen nicht darunter - das ist ein wesentlicher Punkt.

Das Schlichtungsverfahren ist zwar gebührenfrei und setzt nur eine vorherige erfolglose Beschwerde beim Postunternehmen voraus. Für eine Auseinandersetzung über das erhöhte Einziehungsentgelt ist es aber der falsche Weg. Das ehrlich zu benennen, ist nützlicher als ein Verweis ins Leere.

Nachentgelt vermeiden

Drei Größen entscheiden, ob eine Sendung korrekt frankiert ist - und die Dicke wird am häufigsten übersehen.

Format, Gewicht und Dicke bestimmen die Entgeltstufe gemeinsam. Die Dicke ist dabei die häufigste Fehlerquelle: Man sieht einem Umschlag von außen nicht an, ob er noch unter 5 mm liegt. Das Gewicht des Briefes vorab zu prüfen ist der einfachste Weg, eine Überraschung zu vermeiden.

Überfrankierung ist unschädlich. Im Zweifel lieber einen Cent mehr aufkleben. Wer auf Nummer sicher gehen will, nutzt die Filiale: Dort wird vor dem Einwurf gewogen und sofort korrekt frankiert - das Nachentgelt-Risiko entfällt dort ganz. Mehr zum Vorgang im Bereich richtig frankieren.

Nur gültige Marken verwenden: Zum Frankieren zugelassen sind alle seit 2002 herausgegebenen Briefmarken mit dem Aufdruck „Deutschland" sowie die 2000/2001 erschienenen Marken mit Doppelnominale in Pfennig und Euro (Verzeichnis Leistungen und Preise, S. 131). Briefmarken ohne Stempelabdruck, die bereits verklebt waren und dann wieder abgelöst wurden, dürfen nicht erneut verwendet werden.

Den Matrixcode keinesfalls überkleben oder anderweitig beschädigen - wer ihn absichtlich entfernt, löst damit dasselbe erhöhte Entgelt aus wie bei einer gefälschten Frankierung.

Der gelbe Aufkleber aus Sammlersicht

Die Nachgebühr hat eine philatelistische Vergangenheit, die kaum jemand mehr kennt.

Nachgebühr wurde früher mit eigenen Marken verrechnet - in Bayern gab es solche Portomarken bereits ab 1849, und über viele Jahrzehnte entstanden so eigenständige Sammelgebiete. Heute erledigt das ein gelber Aufkleber oder ein Nachentgelt-Label. Auf Briefmarken-Messen tauchen Belege mit alten Nachgebühr-Vermerken regelmäßig auf und werden systematisch geordnet angeboten.

Ob die heutigen gelben Aufkleber in einigen Jahrzehnten denselben philatelistischen Rang bekommen werden, ist eine offene Frage. Ich lasse sie bewusst offen - der Blick zurück ist allemal lehrreich.

Ein praktischer Randfakt für Sammler: Unbrauchbar gewordene Briefmarken tauschen die meisten Filialen bis zu einem Portowert von 50 Euro gegen postfrische um. Bereits verklebte Marken nimmt die Filiale nur zusammen mit dem Umschlag an. Über 50 Euro Portowert oder mehr als 50 Stück läuft der Umtausch schriftlich über das Service- und Versandzentrum Retouren in Weiden und kostet eine Servicepauschale je Losgrößen-Staffel (Verzeichnis Leistungen und Preise, S. 132).

Fazit: Zwei Stufen, ein entscheidender Unterschied

Das Nachentgelt der Deutschen Post ist der Normalfall und kostet beim Standardbrief 70 Cent Einziehungsentgelt plus das fehlende Porto. Der Regelweg ist die Rückgabe an den Absender - nicht die Belastung des Empfängers. Die häufigste Ursache ist eine Sendung, die ein paar Gramm zu schwer oder ein paar Millimeter zu dick ausgefallen ist.

Die 50-Euro-Stufe ist etwas grundsätzlich anderes. Das Preisverzeichnis nennt sie pauschalierten Schadenersatz, nicht Strafporto. Sie setzt nachweisbare Absicht voraus und lässt den Nachweis eines geringeren Schadens ausdrücklich zu. Ein Versehen beim Porto löst sie nicht aus.

Wer mehr über das Versenden von Briefsendungen erfahren möchte, findet weitere Ratgeber im Bereich Versenden. Die wichtigsten Grundlagen zum Frankieren stehen dort zusammengefasst.

Fragen und Antworten

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zum Nachentgelt der Deutschen Post.

Was ist ein Nachentgelt bei der Post?

Ein Nachentgelt ist die Summe aus fehlendem Porto und einem Einziehungsentgelt für den Mehraufwand. Beim Standardbrief beträgt das Einziehungsentgelt 0,70 Euro je Sendung, bei Groß- und Maxibrief 2,00 Euro - dazu kommt jeweils der fehlende Portobetrag. Mehr dazu im Abschnitt "Was ist ein Nachentgelt?".

Wer zahlt das Nachentgelt - Absender oder Empfänger?

Der Empfänger kann mit befreiender Wirkung zahlen, muss es aber nicht. Verweigert er die Zahlung, gilt das als Annahmeverweigerung - der Absender bleibt dann verpflichtet. Alle Details stehen im Abschnitt "Wer am Ende zahlt".

Kommt ein unterfrankierter Brief zurück oder wird er zugestellt?

Der Regelfall ist die Rückgabe an den Absender mit der Aufforderung, korrekt zu frankieren. Weitergeleitet wird nur, wenn betriebliche Gründe der Rückgabe entgegenstehen - nicht weil keine Absenderangabe auf dem Umschlag steht. Schauen Sie dazu in den Bereich "Was mit einem unterfrankierten Brief passiert".

Wann werden 50 Euro fällig?

Nur bei nachweisbarer Absicht: bewusst ungültige, gefälschte oder manipulierte Frankierung, nachweislicher Wille zur Nichtzahlung oder ein entfernter Matrixcode. Ein Versehen löst sie nicht aus. Mehr dazu unter "Die 50-Euro-Stufe - wann sie greift".

Ist das Strafporto oder eine Vertragsstrafe?

Weder noch. Das Preisverzeichnis der Deutschen Post bezeichnet den Betrag als pauschalierten Schadenersatz ohne Strafcharakter und stellt ihn damit umsatzsteuerfrei. „Strafporto" ist umgangssprachlich. Mehr dazu im Abschnitt "Wo die 50 Euro herkommen".

Sind Briefe an die Deutsche Post oder DHL portofrei?

Nein. Es gelten dieselben Frankierungsregeln wie sonst - portofrei ist nur, wofür ausdrücklich ein Freiumschlag gestellt wurde. Den dokumentierten Fall dazu finden Sie unter "Post an die Post ist nicht portofrei".

Klaus Weber
Klaus Weber

Mit den DDR-Marken aus dem Album meines Großvaters bin ich als Kind zum ersten Mal mit Briefmarken in Berührung gekommen. Über die Jahrzehnte habe ich gesehen, wie Erben und Sammler oft an Hype und Halbwissen scheitern. Daher freue ich mich, meine Erfahrung als langjähriger Sammler bei briefmarkenmesse-essen.de einbringen zu dürfen.