Das Wort „Postwertzeichen" steht in jedem Postgesetz und auf unzähligen Behördenformularen - und trotzdem verlangt fast niemand am Schalter ein Postwertzeichen. Im Alltag sagt man „Briefmarke", obwohl der Begriff nur eine von vier Arten beschreibt. Postwertzeichen ist der amtliche Oberbegriff für alle Formen der Frankierung.
Wer diesen Unterschied kennt, versteht nicht nur das Postrecht besser - er blickt auch als Sammler schärfer. Ich erkläre Ihnen hier die genaue Definition, die vier anerkannten Arten, den Rechtsstatus seit der Post-Privatisierung und was der Begriff für den Sammlerwert bedeutet. Die Seite richtet sich an Alltagsnutzer und Sammler gleichermaßen.
Inhaltsverzeichnis
Auf einen Blick
- Postwertzeichen ist der amtliche Oberbegriff - Briefmarken sind nur eine Art davon
- Es gibt vier Arten: Briefmarken, Ganzsachen, Internationale Antwortscheine und Freistempelabdrucke als vierte Kategorie
- Heute gibt das Bundesministerium der Finanzen die Postwertzeichen heraus - nicht die Deutsche Post AG
Alle Details zu Definition, Rechtsstatus und Sammlerwert finden Sie in den folgenden Abschnitten dieser Seite.

Die folgende Seite richtet sich an Alltagsnutzer, die den Begriff aus amtlichen Schreiben kennen, ebenso wie an Sammler, die wissen wollen, was genau als Postwertzeichen gilt - und was das für ihre Sammlung bedeutet. Der Begriff ist präziser als „Briefmarke" und öffnet ein breiteres Sammelgebiet.
Postwertzeichen Definition - was der Begriff genau bedeutet
Ein Postwertzeichen dient als amtlicher Nachweis über eine im Voraus bezahlte Postgebühr in Höhe des aufgedruckten Nennwerts, so die knappe rechtliche Definition nach deutschem Postrecht. Im Alltag wird das Wort kaum gebraucht, obwohl es präziser ist als „Briefmarke".
Der Unterschied zwischen Postwertzeichen und Briefmarke
Postwertzeichen ist der Oberbegriff, Briefmarke ist eine Unterart davon - nämlich die adhäsive, separat aufzuklebende Variante aus Papier. Der Wortteil „Brief" wurde im 19. Jahrhundert zum Problem, weil Marken zunehmend auch für Pakete, Telegramme und Zeitungen genutzt wurden, der Begriff also nicht mehr die Realität der Frankierung abbildete.
Die amtliche Lösung war ein Oberbegriff. Der früheste Beleg für seine Verwendung ist das 1888 erschienene Buch „Die Kunde von den Postwertzeichen"; 1892 prägte Josef Kohler den Begriff in einem Aufsatz weiter aus. Das belegt Wikipedia: Postwertzeichen mit Quellenangaben zur philatelistischen Fachliteratur des 19. Jahrhunderts.
Im Alltag sagt niemand „Postwertzeichen"
Wer heute am Postamt ein Postwertzeichen verlangt, erntet erfahrungsgemäß verwirrte Blicke. Im Postgesetz, auf amtlichen Formularen und in philatelistischen Dokumenten ist der Begriff hingegen seit Jahrzehnten der Standard. In der Sammlerpraxis ist die Präzision des Begriffs entscheidend: Wer von Postwertzeichen spricht, meint damit ausdrücklich auch Ganzsachen und Freistempel - nicht nur die lose Briefmarke.
Die vier Arten von Postwertzeichen
Ob Briefmarke, bedruckter Umschlag oder Freistempel - alle Formen haben eines gemeinsam: Sie belegen die Zahlung von Postgebühren in Höhe des Nennwerts. Die vier anerkannten Arten unterscheiden sich in ihrer physischen Form und ihrer Verwendung.
| Art | Beschreibung | Beispiel |
|---|---|---|
| Briefmarke | Adhäsive Papiermarke, separat aufgeklebt | Bundesdauermarken, Sonderausgaben |
| Ganzsache | Karte, Umschlag oder Formular mit eingedrucktem Wertzeichen | Postkarte mit Wertzeichendruck, Beförderungsauftrag |
| Internationaler Antwortschein | Postalischer Gutschein für Rücksendung aus dem Ausland | IRC (International Reply Coupon) |
| Freistempelabdruck | Maschinell aufgebrachter Frankiervermerk | Freimachung durch Frankiermaschine |
Quelle: Wikipedia: Postwertzeichen. Die Internetmarke (selbst ausgedruckter Frankiervermerk) gilt rechtlich nicht als Postwertzeichen im klassischen Sinn, erfüllt aber dieselbe Funktion. Zu den verschiedenen Frankierarten und was beim Frankieren gilt, habe ich eine eigene Seite zusammengestellt. Die Tabelle zeigt, wie unterschiedlich Postwertzeichen physisch ausgeführt sein können.
Ganzsachen - die häufig übersehene Kategorie
Eine Karte oder ein Umschlag mit bereits eingedrucktem Wertzeichen gilt als vollständiges Postwertzeichen - obwohl keine separate Briefmarke aufgeklebt wird. Der Wertzeicheneindruck und der Beförderungsbeleg bilden physisch eine untrennbare Einheit, wie es die Philatelie-Fachliteratur beschreibt.
Ganzsachen sind ein historisch relevantes Sammelgebiet des Deutschen Reichs und früherer Ausgaben. Wer mehr über dieses eigenständige philatelistische Spezialgebiet wissen möchte, findet die Grundlagen im Glossar-Eintrag Ganzsache.
Postwertzeichen: Herausgabe und Rechtsstatus
Wer Briefmarken herausgibt und welchen Rechtsstatus sie haben, hat sich mit der Post-Privatisierung 1995 grundlegend geändert. Das betrifft auch Sammler, wenn es um Fragen der Fälschung oder Gültigkeit geht.
Deutsche Bundespost 1950-1994: Hoheitsakt
Die Deutsche Bundespost gab Postwertzeichen als Behörde des Bundes aus. Sie galten als amtliche Wertzeichen - ihre Fälschung war als schwerwiegende Wertzeichenfälschung gemäß § 148 StGB strafbar, einem der schwersten Fälschungstatbestände im Strafrecht.
Nach der Post-Privatisierung: zivilrechtliche Inhaberpapiere
Seit 1995 ist die Deutsche Post AG ein privatrechtliches Unternehmen. Die Briefmarken sind seitdem rechtlich „kleine Inhaberpapiere" im Sinne des § 807 BGB, also zivilrechtlich, nicht mehr hoheitlich. Das stellt der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 11. November 2005 klar, dokumentiert bei lexetius.com (BGH XI ZR 395/04). Fälschung fällt heute unter Urkundenfälschung gemäß § 267 StGB.
Warum das BMF - nicht die Deutsche Post - Postwertzeichen herausgibt
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat seit dem 1. Januar 1998 gemäß § 43 Postgesetz die alleinige Befugnis, Postwertzeichen mit dem Aufdruck „Deutschland" auszugeben. Die Deutsche Post AG ist nur für Vertrieb und Vervielfältigung zuständig - nicht als Herausgeber tätig.
Für Sammler ist das praktisch relevant: Die primäre Quelle für Neuausgaben, Motive und Auflagedaten ist die offizielle Briefmarken-Seite des Bundesfinanzministeriums - das BMF entscheidet über Themen und Auflagen der Ausgaben; die Post setzt das als Vertriebspartner um.
Postwertzeichen sammeln - was zählt dazu?
Wer Postwertzeichen sammelt, sammelt mehr als Briefmarken. Die Disziplin umfasst alle vier Arten - und die Unterschiede zwischen ihnen prägen, welche Erhaltungsgrade und Bewertungskriterien für Ihren Bestand gelten.
Postfrisch, gestempelt, gestempelt auf Brief
Für lose Briefmarken unterscheidet die Philatelie drei Haupterhaltungsgrade. Postfrisch bedeutet: unbenutzt, Gummierung intakt. Gestempelt bedeutet: entwertet, aber ohne Brief-Kontext. Gestempelt auf Brief oder Beleg ist philatelistisch der wertvollste Zustand, weil Porto-Kontext und Verwendungsdatum sichtbar bleiben.
Wer eigene Marken frankiert verwenden möchte, findet die Regeln im Abschnitt über das Aufkleben von Briefmarken. Ob ältere Postwertzeichen noch frankierend gültig sind, beantwortet die Seite zur Gültigkeit von Postwertzeichen. Der Erhaltungsgrad entscheidet maßgeblich über den Marktpreis.
Was Ganzsachen so besonders macht
In meiner Beschäftigung mit den Ausgaben des Deutschen Reichs und den Belegen der Inflation 1923 greife ich besonders gerne auf Ganzsachen zurück. Weil der Wertzeicheneindruck direkt auf den Umschlag oder die Karte gedruckt ist, lässt sich der authentische postalische Kontext - also Porto und Verwendungszweck - nicht im Nachhinein manipulieren. Das macht Ganzsachen als Sammelgebiet besonders belastbar.
Ein Umschlag mit aufgedrucktem Wertzeichen zeigt das Porto der Ausgabe als unveränderlichen Bestandteil des Objekts. Wer sich für Inflationsbelege 1923 interessiert, dem empfehle ich einen Blick auf die Seite zu Briefmarken der deutschen Inflation. Ich bezeichne meine Sammlung bewusst als Postwertzeichen-Sammlung - damit meine ich auch die Ganzsachen, nicht nur die lose Marke.
Internationale Antwortscheine und Freistempel - selten, aber sammelwürdig
Internationale Antwortscheine (IRC) sind postalische Gutscheine zum Eintausch gegen Rückporto im Ausland. Ihre Einführung wurde 1906 auf dem Weltpostkongress in Rom beschlossen, die erste Ausgabe folgte 1907, belegt durch Wikipedia: Internationaler Antwortschein. Verschiedene Muster werden nach den Kongressorten unterschieden (Rom-Muster, London-Muster), Spezialgebiet für Belegsammler.
Freistempelabdrucke sind ebenfalls Postwertzeichen, werden aber selten aktiv gesammelt - Ausnahme sind Spezialsammler von Maschinenstempeln und Firmenfrankaturen. Mehr zu den verschiedenen Frankierarten finden Sie auf der Seite über Frankierarten. Für den Einstieg ins Spezialgebiet eignen sich Freistempelsammler-Vereine als erste Anlaufstelle.
Postwertzeichen: Nennwert und Sammlerwert
Der Nennwert eines Postwertzeichens ist der Porto-Gegenwert - der Sammlerwert hat damit oft wenig bis nichts zu tun. Das Missverhältnis ist besonders bei Massenausgaben der letzten Jahrzehnte eklatant.
Wann hat ein Postwertzeichen Sammlerwert?
Der Sammlerwert hängt von Seltenheit der Ausgabe, Erhaltungsgrad, philatelistischem Kontext (auf Brief vs. lose), Motiv-Nachfrage sowie Druckfehlern und Varianten ab. Dauermarken und selbstklebende Neuausgaben der letzten 20 Jahre haben am Sekundärmarkt häufig nur Nennwert oder liegen darunter - weil sie in hoher Auflage erschienen sind.
Ältere Ausgaben - Bundesrepublik bis etwa 1975, Deutsches Reich, DDR - können je nach Ausgabe deutlich über dem Nennwert notieren. Als Orientierung bei der Bewertung Ihrer Frankaturstücke hilft der nächste Abschnitt weiter. Entscheidend ist hier stets die konkrete Ausgabe und ihr Erhaltungsgrad.
Ganzsachen oft unterschätzt
Ganzsachen des 19. und frühen 20. Jahrhunderts sind am Markt häufig günstiger zu finden als vergleichbare lose Marken derselben Ausgabe - obwohl sie philatelistisch die komplexeren Objekte sind. Bei der Beratung von Erben sehe ich regelmäßig die Enttäuschung, wenn klar wird, dass Postwertzeichen aus den letzten drei Jahrzehnten im regulären Handel oft nicht einmal den einstigen Nennwert erzielen. Umgekehrt sind ausgesuchte Ganzsachen deutlich unterbewertet und können für Einsteiger interessante Einstiegsgelegenheiten sein.
Seltene Ausgaben und wie Sie diese erkennen, finden Sie auf der Seite zu seltenen Briefmarken. Dort erkläre ich, welche Kriterien Seltenheit im philatelistischen Sinn ausmachen.
Auktionsergebnisse als Marktreferenz
Wie groß der Unterschied zwischen Nennwert und Sammlerwert ausfallen kann, zeigen aktuelle Auktionsergebnisse. Alle drei Beispiele unten stammen aus verifizierten Zuschlagslisten; der Nennwert der jeweiligen Ausgaben liegt in jedem Fall weit darunter. Das Preisspektrum reicht erheblich über das zu Erwartende hinaus.
| Objekt | Realisierter Preis | Auktionshaus / Los |
|---|---|---|
| Vorläufer-Postkarte (Ganzsache, 5 & 10 Pfg. Germania) | 290 Euro (Zuschlag, Jan. 2025) | Ralf Krenz Auktionshistorie, 1. Auktion Los 538 |
| Briefmarke 12 Pfg. Ziffer 1948 (OPD Halle, auf Briefstück) | 1.350 Euro (Zuschlag, Jun. 2025) | Ralf Krenz Auktionshistorie, 3. Auktion Los 1369 |
| Ganzsache Württemberg mit Schiffsstempel „OLGA" | 14.000 Euro (Zuschlag, ca. 2024) | Gert Müller Auktion, 126. Auktion Los 3038 |
Diese Zuschläge zeigen, dass ein einzelnes Stück - ob Briefmarke oder Ganzsache - je nach Ausgabe und Erhaltung vier- bis fünfstellige Summen erzielen kann. Für die systematische Bewertung empfiehlt sich der Michel-Katalog, der für Ganzsachen einen eigenen Ganzsachen-Katalog führt. Lose Briefmarken und Ganzsachen werden in verschiedenen Katalogbänden geführt - wer seinen Bestand bewertet, sollte die Kategorie kennen.
Fazit - Postwertzeichen: mehr als eine Briefmarke
Postwertzeichen ist der amtliche Oberbegriff, der vier Arten umfasst: Briefmarken, Ganzsachen, Internationale Antwortscheine und Freistempelabdrucke. Für Sammler lohnt sich die Präzision des Begriffs, weil Ganzsachen und Freistempel sonst leicht aus dem Blickfeld fallen.
Der Rechtsstatus hat sich 1995 grundlegend geändert: Postwertzeichen sind heute zivilrechtliche Inhaberpapiere, herausgegeben vom Bundesministerium der Finanzen gemäß § 43 PostG. Für Nennwert und Sammlerwert gilt: Ältere Ausgaben des Deutschen Reichs, der DDR und der frühen Bundesrepublik können weit über dem Nennwert notieren; Massenausgaben der letzten Jahrzehnte hingegen oft darunter. Wer seinen Bestand einschätzen möchte, findet auf der Versenden-Übersichtsseite alle weiteren Themen gebündelt: Versenden-Übersicht.
Fragen und Antworten
Hier finden Sie Antworten auf die haeufigsten Fragen rund um Postwertzeichen - von der Definition bis zum Sammlerwert.
Was ist ein Postwertzeichen?
Ein Postwertzeichen ist das amtliche Wertzeichen zur Zahlung von Postgebühren in Höhe des aufgedruckten Nennwerts. Es ist der Oberbegriff für alle vier Arten der Frankierung: Briefmarken, Ganzsachen, Internationale Antwortscheine und Freistempelabdrucke. Mehr dazu im Abschnitt „Postwertzeichen Definition".
Was ist der Unterschied zwischen Postwertzeichen und Briefmarke?
Die Briefmarke ist eine von vier Arten von Postwertzeichen - nämlich die adhäsive, separat aufklebbare Variante. Der Oberbegriff Postwertzeichen schließt auch Ganzsachen, Internationale Antwortscheine und Freistempel ein, die der Begriff „Briefmarke" nicht erfasst. Details im Abschnitt „Die vier Arten von Postwertzeichen".
Wer gibt Postwertzeichen in Deutschland heraus?
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) seit dem 1. Januar 1998, gemäß § 43 Postgesetz. Die Deutsche Post AG ist nur als Vertriebspartner tätig, nicht als Herausgeber. Mehr dazu finden Sie im Bereich „Herausgabe und Rechtsstatus".
Kann man Postwertzeichen sammeln?
Ja - und zwar alle vier Arten. Briefmarken, Ganzsachen, Antwortscheine und Freistempelabdrucke sind philatelistisch relevante Sammelobjekte, mit je eigenen Erhaltungsgraden und Bewertungskriterien. Mehr dazu im Abschnitt „Postwertzeichen sammeln".
Was ist ein Postwertzeichen wert?
Der Nennwert entspricht dem Porto-Gegenwert. Der Sammlerwert hängt von Seltenheit, Erhaltung und Nachfrage ab - und kann weit über oder unter dem Nennwert liegen. Schauen Sie dazu in den Bereich „Nennwert und Sammlerwert".
Was ist eine Ganzsache?
Eine Ganzsache ist eine Karte, ein Umschlag oder ein Formular mit bereits aufgedrucktem Wertzeichen - es muss keine separate Briefmarke aufgeklebt werden. Sie gilt als vollständiges eigenständiges Postwertzeichen und ist ein eigenständiges philatelistisches Sammelgebiet. Alle Details stehen im Abschnitt „Die vier Arten von Postwertzeichen".