Wer ein Paket aus Deutschland in ein Nicht-EU-Land schickt, braucht zwingend eine Zollinhaltserklärung - ohne sie hält der Zoll die Sendung an. Die Formulare heißen CN22 und CN23, sind kostenlos, und falsch ausgefüllt führen sie zur Rücksendung. Wer die Grundregeln kennt, spart sich die Überraschung an der Empfängeradresse.
Welches Formular Sie brauchen, hängt von Warenwert und Sendungsart ab: Päckchen bis ca. 368 Euro und 2 kg erhalten ein CN22, alle Pakete immer das CN23 - unabhängig vom Wert. Dazu kommen Länderspezifika für die Schweiz, UK und die USA, die sich in den letzten Jahren teilweise deutlich verändert haben.
Ich erkläre Ihnen hier Schritt für Schritt, welches Formular Sie für welche Sendung brauchen, wie Sie es korrekt ausfüllen, wo Sie es bekommen, und was Briefmarken-Sammler beim Tauschpaket ins Ausland beachten sollten.
Inhaltsverzeichnis
Auf einen Blick
- Pakete ins Nicht-EU-Ausland benötigen immer eine Zollinhaltserklärung - CN22 für Päckchen, CN23 für Pakete
- Die Grenze: Pakete ab ca. 368 Euro Warenwert oder über 2 kg benötigen immer das ausführliche Formular CN23
- Falsche oder fehlende Angaben liegen in der Haftung des Absenders - auch bei Privatversand ohne Gewerbe
Einen ersten Überblick über alle Versandoptionen ins Ausland finden Sie im Bereich Briefmarken ins Ausland versenden. Die Formulare sind international einheitlich - weltweit gilt dasselbe System, geregelt über den Weltpostvertrag (UPU).

CN22 und CN23 sind kostenlos verfügbar - als PDF-Download, in Post-Filialen oder automatisch bei Online-Frankierung generiert.
Wann brauche ich eine Zollinhaltserklärung?
Die Grundregel ist einfach: Sobald eine Sendung die EU zollrechtlich verlässt, ist eine Zollinhaltserklärung Pflicht. Das gilt ohne Ausnahme, unabhängig vom Warenwert und unabhängig davon, ob Sie ein Privatmann oder ein Unternehmen sind.
EU-intern kein Zoll - aber Vorsicht bei Sonderfällen
Innerhalb des EU-Zollgebiets brauchen Sie keine Zollerklärung. Allerdings gibt es Gebiete, die politisch zur EU gehören, zollrechtlich aber als Drittland gelten. Wer dorthin schickt, muss trotzdem CN22 oder CN23 ausfüllen. Zu diesen Ausnahmegebieten gehören laut Zoll.de: Büsingen, Helgoland, die Kanarischen Inseln, die Kanalinseln, Ceuta, Melilla und der Berg Athos.
Drittländer - hier ist CN22 oder CN23 Pflicht
Als klassische Drittländer mit Zollpflicht gelten unter anderem die Schweiz, Norwegen und - seit dem Brexit am 1. Januar 2021 - das Vereinigte Königreich. Alle Sendungen dorthin benötigen eine korrekt ausgefüllte Zollinhaltserklärung. Für die USA, Kanada und alle weiteren Nicht-EU-Staaten gilt dasselbe. Mehr zu den Länderunterschieden lesen Sie im Abschnitt „Länderspezifika" weiter unten.
CN22 oder CN23 - welches Formular ist das richtige?
Welches Formular Sie benötigen, hängt von Warenwert und Sendungsart ab - nicht nur vom Gewicht. Die entscheidende Grenze liegt bei 300 Sonderziehungsrechten (SZR), was aktuell ca. 368 Euro entspricht (Stand April 2026, laut Shipstage).
| Merkmal | CN22 | CN23 |
|---|---|---|
| Warenwert | bis ca. 368 Euro (300 SZR) | ab 368 Euro oder unbegrenzt |
| Gewicht | bis 2 kg | ab 2 kg |
| Paket | nein - nur Päckchen und Briefe | ja - immer bei Paketen |
| Format | kompaktes Klebeetikett (grün) | ausführliches Formular in Klarsichttasche |
| Handelsrechnung | optional | empfohlen, bei Waren Pflicht |
Immer CN23: Pakete und höherwertige Sendungen
Alle Pakete - unabhängig vom Inhaltswert - benötigen zwingend das Formular CN23. Das ist die häufigste Quelle für Verwechslungen: Wer denkt, ein kleines Päckchen als Paket zu verschicken, ist bereits im CN23-Bereich. Wenn Sie sich im Zweifel befinden: Greifen Sie zum CN23. Zu viele Angaben schaden nicht, zu wenige schon.
CN22 und CN23 ausfüllen - Feld für Feld
Das Ausfüllen dauert fünf Minuten, wenn man weiß, was in welches Feld gehört. Die Formulare sind international weltweit nach gleichem Schema aufgebaut - kein Zielland erfindet eigene Felder.
Sprache: Englisch oder Amtssprache des Ziellandes
Zollformulare füllen Sie auf Englisch oder in der vom Zielland akzeptierten Amtssprache aus. Bei Sendungen in die Schweiz ist Deutsch zulässig, laut mypaketshop.com. Für alle anderen Länder ist Englisch die sichere Wahl. Online-Frankierung erzeugt das Formular automatisch und vermeidet Lesbarkeits-Probleme bei Handschrift.
Inhaltsbeschreibung - konkret statt vage
Jeder Gegenstand muss einzeln und trennscharf beschrieben sein: Menge, Gewicht, Wert in der Währung des Ziellandes, Ursprungsland. Der häufigste Fehler lautet „Sammlerstück" oder „Ware" - das reicht dem Zoll nicht. Richtig wäre: „Briefmarke Deutsches Reich 1923, gestempelt" oder „Kleidung aus Baumwolle, Herren-T-Shirt". Was der Zollbeamte nicht identifizieren kann, wird nicht abgefertigt.
Sendungsart korrekt ankreuzen
Es gibt vier festgelegte Kategorien: Geschenk, Warenprobe, Handelsware und „Andere" (für Tausch oder persönliche Gegenstände ohne Geldfluss). Nur dann „Geschenk" ankreuzen, wenn es ein echtes Geschenk ist - nicht bei Käufen und nicht bei Tauschsendungen. Wer Handelsware als Warensendung verschickt, findet im Bereich Warensendung die passenden Hinweise.
HS-Code und Zolltarifnummer für Briefmarken
Für Privatpersonen ist die Angabe einer Zolltarifnummer nicht zwingend, beschleunigt die Abfertigung aber spürbar. Briefmarken zum Sammeln haben den HS-Code 9704 für Philatelie, laut dem offiziellen Zolltarifnummern-Verzeichnis (vollständige Nummer: 9704 00 00) - dieser gilt für Briefmarken, entwertet oder nicht entwertet, sofern sie für Sammler bestimmt sind. Achtung: Die Nummer 4907, die manchmal in Foren kursiert, gilt nur für frisch gedruckte, postgültige Marken - nicht für Sammlerstücke.
Formulare beschaffen und korrekt anbringen
CN22 und CN23 sind kostenlos - als PDF-Download, in Post-Filialen oder automatisch bei Online-Frankierung. Es gibt keinen kostenpflichtigen Bezugsweg, den Sie nutzen müssten.
Download und Bezug
Das PDF gibt es direkt beim Deutschen Zoll zum kostenlosen Download. In DHL- und Deutschen-Post-Filialen liegen Blanko-Formulare aus. Wer online frankiert - etwa über DHL Paket oder ähnliche Dienste - bekommt das CN-Formular automatisch mitgeneriert. Das reduziert Fehler, weil Sendungsgewicht und Empfängeradresse direkt übernommen werden.
Anbringen - außen, sichtbar, in Klarsichttasche
Das CN23 kommt in eine transparente Klarsicht-Dokumententasche außen auf den Karton - idealerweise seitlich, nicht oben auf den Klebekanten. Das CN22 klebt direkt auf die Sendung. Liegt der Sendung eine Handelsrechnung bei: ebenfalls in die Klarsichttasche, laut Sendcloud. Was der Zollbeamte nicht sehen kann, kann er nicht prüfen - und prüft er es nicht, hält er die Sendung an.
Häufige Fehler - was zu Verzögerung, Rücksendung oder Buße führt
Die meisten Probleme am Zoll entstehen nicht aus bösem Willen, sondern aus Unkenntnis. Drei Fehler sind besonders verbreitet - und alle vermeidbar.
Vage Inhaltsbeschreibung
„Geschenk", „Ware", „Sammlerstück" - diese Angaben reichen dem Zoll nicht. Zollbehörden prüfen auf Plausibilität, und was nicht klar erkennbar ist, wird nicht abgefertigt. Die Sendung landet im Zwischenlager, bis der Absender nachliefert oder der Empfänger klärt. Im schlechtesten Fall folgt eine Rücksendung auf Kosten des Absenders.
Warenwert zu niedrig angesetzt
Ein zu niedrig angesetzter Warenwert gilt als Täuschung und kann Strafen auslösen. Die Haftung liegt beim Absender - nicht beim Empfänger und nicht beim Paketdienstleister. Tragen Sie den aktuellen Marktwert ein, nicht den Einkaufspreis von vor zehn Jahren. Bei Sammlerstücken ist der Michel-Katalogwert oder ein vergleichbarer Schätzwert eine vertretbare Grundlage.
Handelsware als „Geschenk" deklariert
Sonderregelungen für Geschenke verleiten manche dazu, Käufe und Tauschsendungen als Geschenk zu deklarieren. Das ist Zollbetrug. Ich verpacke Marken für Käufer auf Plattformen wie Catawiki und setze grundsätzlich den tatsächlichen Kaufpreis auf das Formular. Den Cent bei den Abgaben sparen zu wollen, indem man eine Handelsware als Geschenk tarnt, halte ich für kurzsichtig: Der Zoll kontrolliert weit häufiger als Versender annehmen, und die Haftung liegt ausnahmslos beim Absender, wie mrshipment.de dokumentiert.
Länderspezifika: Schweiz, UK und USA
Die Grundregeln gelten überall, aber Schweiz, Vereinigtes Königreich und USA haben je eigene Besonderheiten, die beim Versand aus Deutschland relevant sind. Freigrenzen unterscheiden sich teils erheblich - und haben sich in den letzten Jahren verändert.
Paket Zoll Schweiz
Für Pakete in die Schweiz ist CN23 Pflicht - die Schweiz ist trotz ihrer geografischen Nähe kein EU-Mitglied und zollrechtlich ein Drittland. Entgegen einer hartnäckigen Fehlinformation gibt es im Postverkehr keine Schweizer CHF-Freigrenze. Die Schweizer Mehrwertsteuerpflicht greift, sobald der errechnete Steuerbetrag 5 CHF übersteigt - das entspricht bei einem Steuersatz von 8,1 % einem abgabenfreien Warenwert von rund 62 CHF (inklusive Porto), laut dem Schweizer Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit.
Die oft genannte 300-CHF-Grenze galt nur im persönlichen Reiseverkehr - sie gilt nicht für Postsendungen. Dokumente auf Deutsch werden von der Schweiz als Formularsprache akzeptiert.
Paket Zoll England (UK)
Seit dem Brexit am 1. Januar 2021 gilt das Vereinigte Königreich zollrechtlich als Drittland. CN23 ist für alle Pakete Pflicht. Bis zu einem Warenwert von 135 GBP fallen keine Einfuhrzölle an, aber VAT wird sofort erhoben - ohne Freigrenze. Bei Warenwerten über 135 GBP kommen je nach Warengruppe zusätzliche Einfuhrzölle nach HMRC-Regelungen hinzu, wie Germany Trade & Invest beschreibt.
Paket Zoll USA
Die jahrzehntelang bekannte De-minimis-Freigrenze von 800 USD für Postsendungen in die USA existiert seit dem 29. August 2025 nicht mehr. Die US-Regierung hat die Regelung abgeschafft; seither sind alle kommerziellen Pakete grundsätzlich zoll- und abgabenpflichtig. Einzig echte private Geschenksendungen unter 100 USD bleiben abgabenfrei, wenn sie korrekt als „Gift" deklariert sind - laut der Wirtschaftskammer Österreich. Wer heute behauptet, Versand in die USA sei bis 800 USD zollfrei, gibt veraltete und damit falsche Information weiter.
| Zielland | Formular | Abgabenfreie Grenze | Steuer/Zoll | Besonderheit |
|---|---|---|---|---|
| Schweiz | CN23 | ca. 62 CHF (inkl. Porto) | 8,1 % MwSt ab Grenze | Deutsch als Formularssprache zulässig |
| UK | CN23 | keine (VAT ab 1 GBP) | 20 % VAT + Zoll ab 135 GBP | Drittland seit Jan 2021 (Brexit) |
| USA | CN23 | 100 USD (nur echte Geschenke) | Zoll je nach Warengruppe | 800-USD-Regelung seit Aug 2025 abgeschafft |
EU-Freigrenze seit 2021 - was sich für Empfänger geändert hat
Seit dem 1. Juli 2021 gilt eine wichtige Änderung, die viele Versender noch nicht kennen: Die alte 22-Euro-Freigrenze ist weggefallen - für alle Pakete aus Drittländern in die EU.
Das Bundesfinanzministerium hat die IOSS-Reform zum 1. Juli 2021 in Kraft gesetzt. Seither wird Einfuhrumsatzsteuer ab erstem Cent erhoben - auf Pakete aus der Schweiz, UK, USA und allen anderen Drittländern in die EU. Zollgebühren fallen allerdings erst ab einem Warenwert von 150 Euro an, laut der DHL-Pressemitteilung zur IOSS-Regelung.
Für Absender bedeutet das: Wer den Warenwert auf unter 22 Euro drückt, um eine Freigrenze auszunutzen, täuscht den Zoll. Diese Grenze existiert nicht mehr - auch kleine Werte müssen korrekt deklariert werden. Das schützt den Absender vor Haftungsrisiken.
Philatelistische Sendungen - Briefmarken-Tausch ins Ausland
Wer Briefmarken an Sammlerkollegen im Ausland schickt, stellt sich oft die Frage, ob der Tausch genauso behandelt wird wie ein Kauf. Die kurze Antwort: Ja - auch ein Tauschpaket braucht eine Zollinhaltserklärung. Die Formularlogik gilt für Tauschsendungen genauso wie für Warenpakete.
Philatelic Items - der internationale Zoll-Begriff für Briefmarken
Briefmarken gelten zollrechtlich als Waren, auch wenn kein Geld fließt. Da beim Tausch keine Handelsware im klassischen Sinn vorliegt, ist die Sendungsart „Andere" (Other) das richtige Feld - nicht „Geschenk" und nicht „Handelsware", laut dem Philatelie-Fachmagazin PhilaPress. Als Wert tragen Sie eine faire Annäherung des Tausch- oder Michel-Katalogwerts ein.
Ich schicke gelegentlich Dubletten an Sammlerkollegen im Ausland und fülle das Formular entsprechend aus: „Andere" angekreuzt, den vereinbarten Tauschwert als Schätzwert eingetragen, Inhaltsbeschreibung konkret. Den richtigen HS-Code für Sammler-Briefmarken (9704 00 00) habe ich im Abschnitt „CN22 und CN23 ausfüllen" erläutert - er hilft, die Abfertigung zu beschleunigen.
Wer Päckchen nach UK oder in die Schweiz schickt, braucht dasselbe Formular wie für gewöhnliche Warensendungen - beim Päckchen-Versand in EU-Nachbarländer entfällt das nur für echte EU-Mitglieder. Tausch in Drittländer ist zollpflichtig, ohne Ausnahme.
Wertvolle Einzelstücke - Ausfuhr aus Deutschland
Gelegentlich taucht in Sammelkreisen die Frage auf, ob das Kulturgutschutzgesetz beim Versand teurer Briefmarken ins Ausland greift. Ich kann hier beruhigen: Briefmarken - weder als Sammlung noch als Einzelstück - unterliegen laut Kulturgutschutz Deutschland keinerlei Ausfuhrgenehmigungspflicht - unabhängig von Alter und Wert. Das ist keine Einschränkung für Philatelisten, die wertvolle Einzelstücke ins Ausland verkaufen oder tauschen. Wer dennoch wissen möchte, ob seine Marken als besonders wertvoll gelten, findet im Bereich seltene Briefmarken weiterführende Hinweise.
Fazit: Paket Zoll - so versenden Sie sicher ins Ausland
Die Entscheidung zwischen CN22 und CN23 folgt einer klaren Logik: Warenwert unter ca. 368 Euro und Gewicht unter 2 kg und kein Paket - dann CN22. Für alle Pakete gilt stets CN23, immer. Die Länderspezifika für Schweiz, UK und USA unterscheiden sich in den Freigrenzen, nicht in der Grundpflicht - eine Zollinhaltserklärung brauchen Sie für alle drei.
Das Wichtigste ist die korrekte Inhaltsbeschreibung: konkret, wahrheitsgemäß, mit dem aktuellen Wert. Online-Frankierung reduziert Fehlerrisiken erheblich. Alle weiteren Informationen rund um den Versand finden Sie im Versenden-Bereich dieser Seite.
Fragen und Antworten
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema Paket Zoll und Zollinhaltserklärungen für Privatversender.
Ab wann brauche ich eine Zollinhaltserklärung?
Bei jedem Paket außerhalb des EU-Zollgebiets - also auch in die Schweiz, nach UK und nach Norwegen. Innerhalb der EU entfällt die Pflicht, außer bei zollrechtlichen Ausnahmegebieten wie Helgoland oder den Kanarischen Inseln. Mehr dazu im Bereich „Wann brauche ich eine Zollinhaltserklärung?"
Was ist der Unterschied zwischen CN22 und CN23?
CN22 gilt für Päckchen und Briefe bis ca. 368 Euro Warenwert und bis 2 kg. CN23 ist für alle Pakete Pflicht, unabhängig vom Wert, und für Päckchen ab 368 Euro. Details im Abschnitt „CN22 oder CN23".
Wie fülle ich die Zollinhaltserklärung aus?
Jeden Gegenstand einzeln und konkret beschreiben (Menge, Gewicht, Wert, Ursprungsland), korrekte Sendungsart ankreuzen (Geschenk/Warenprobe/Handelsware/Andere), aktuellen Warenwert eintragen. Online-Frankierung erzeugt das Formular automatisch. Alle Details unter „CN22 und CN23 ausfüllen".
Was kostet das Zollformular?
Der PDF-Download auf zoll.de ist kostenlos, in Post- und DHL-Filialen liegen Blanko-Formulare aus, bei Online-Frankierung ist das Formular inklusive. Das Zollformular ist in jedem Fall kostenlos verfügbar. Schauen Sie dazu in den Bereich „Formulare beschaffen".
Muss ich beim Briefmarken-Tausch ins Ausland auch ein Zollformular ausfüllen?
Ja - auch Tauschpakete sind zollpflichtig, die Formularpflicht gilt ohne Ausnahme. Als Sendungsart wählen Sie „Andere", nicht „Geschenk", und als Wert tragen Sie den vereinbarten Tauschwert oder eine Michel-Katalogwert-Näherung ein. Alle Details finden Sie im Abschnitt „Philatelistische Sendungen".
Was passiert, wenn die Zollerklärung falsch ausgefüllt ist?
Der Zoll hält die Sendung zurück, im schlimmsten Fall folgen Rücksendung oder Bußgeld. Die Haftung liegt beim Absender - nicht beim Empfänger und nicht beim Paketdienstleister. Mehr dazu finden Sie im Abschnitt „Häufige Fehler".