Wer umzieht und keinen Nachsendeauftrag stellt, bekommt seine Post schlicht nicht mehr an die neue Adresse. Briefe gehen mit dem Stempel „unbekannt verzogen" zurück an den Absender - und wer das beim Finanzamt, bei der Bank oder beim Versicherungsträger auslöst, bemerkt es oft erst Wochen später.
Die Deutsche Post bietet den Nachsendeservice aktuell für 31,90 Euro online an, bei einer Laufzeit von 6 Monaten für Privatkunden. Den Auftrag direkt beim offiziellen Shop der Deutschen Post zu stellen ist dabei das Wichtigste - Drittanbieter im Netz verlangen ein Vielfaches.
Ich erkläre Ihnen hier, was genau nachgesendet wird und was nicht, wie Sie den Auftrag in wenigen Minuten online beantragen, was nach Ablauf der Laufzeit passiert und warum Briefmarkensammler beim Umzug einen besonderen Blick auf ihre eingehende Post werfen müssen.
Inhaltsverzeichnis
Auf einen Blick
- Nachsendeauftrag frühzeitig stellen: empfohlen 2 bis 3 Wochen vor Umzug, Minimum 5 Werktage
- Online-Abschluss spart Geld: günstiger als in der Filiale - 31,90 € statt 34,90 € für Privatkunden (6 Monate)
- DHL-Pakete werden seit Juli 2024 nicht mehr nachgesendet - Briefe und Einschreiben schon
Die aktuellen Preise und Laufzeiten finden Sie im Abschnitt Kosten unten - ein direkter Sprung ist möglich.

Das Wichtigste vorab: Seit Anfang 2025 gibt es bei der Deutschen Post nur noch die 6-Monats-Laufzeit für Umzüge. Die früher angebotenen 12- und 24-Monats-Varianten wurden abgeschafft.
Was ist ein Nachsendeauftrag?
Ein Nachsendeauftrag ist ein kostenpflichtiger Weiterleitungsservice der Deutschen Post, bei dem alle adressierten Briefsendungen für einen bestimmten Zeitraum von der alten an die neue Adresse umgeleitet werden. Wer den Dienst kennt, stellt ihn rechtzeitig - wer ihn nicht kennt, wundert sich über fehlende Post.
Wann ist ein Nachsendeauftrag sinnvoll?
Laut Deutscher Post gibt es mehrere Anlässe für einen Nachsendeauftrag: Umzug im Inland, vorübergehende Abwesenheit wie Kur oder Auslandsaufenthalt, Sterbefall oder gerichtlich angeordnete Betreuung. Auch in Insolvenzfällen wird der Auftrag auf Anordnung des Insolvenzverwalters gestellt. Dabei ist es egal, ob Sie „Nachsendeauftrag", „Nachsendeservice" oder „Nachsendeantrag" sagen - alle drei Begriffe meinen denselben Dienst, dasselbe Formular.
Vorausverfügungen - wenn Absender die Weiterleitung blockieren
Manche Absender - oft Firmen oder Behörden - versehen ihre Sendungen mit dem Vermerk „Nicht nachsenden" oder „Bei Umzug mit neuer Anschrift zurück". Diese Sendungen kann die Post trotz aktivem Nachsendeauftrag nicht umleiten, wie die Postbank in ihrem Umzugsratgeber erläutert. Die einzige Lösung ist, diese Vertragspartner direkt über die neue Adresse zu informieren.
Laufzeiten und Varianten
Die Deutsche Post bietet den Nachsendeauftrag in verschiedenen Laufzeiten an. Welche Sie wählen können, hängt vom Anlass ab - und seit Anfang 2025 ist das Angebot deutlich schlanker als früher.
| Laufzeit | Anlass | Buchungsweg |
|---|---|---|
| 6 Monate | Umzug | Online + Filiale |
| 2 Wochen bis 6 Monate (flexibel) | Vorübergehende Abwesenheit (Kur, Auslandsaufenthalt) | Nur online |
Eine Verlängerung des laufenden Auftrags ist bei der Deutschen Post nicht per Klick möglich. Wer länger nachsenden lassen möchte, muss einen vollständig neuen Auftrag zum vollen Preis buchen - und die Vorlaufzeit erneut einplanen.
Kosten des Nachsendeauftrags 2026
Die Kosten richten sich nach Buchungskanal und danach, ob Sie Privat- oder Geschäftskunde sind. Online ist in jedem Fall günstiger als der Gang in die Filiale.
| Kundentyp | Online (6 Monate) | Filiale (6 Monate) |
|---|---|---|
| Privatkunden | 31,90 € | 34,90 € |
| Geschäftskunden | 51,90 € | 54,90 € |
Alle Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer, wie die Postbank bestätigt. In der Filiale ist nur die 6-Monats-Laufzeit buchbar. Mehr zum aktuellen Briefporto finden Sie im Abschnitt Briefporto - die Nachsendung verursacht für den Empfänger keine zusätzlichen Porto-Kosten.
Ein wichtiger Hinweis zur Paket-Nachsendung: Die Deutsche Post hat die Nachsendung von DHL-Paketen zum 1. Juli 2024 eingestellt. Wer Pakete umleiten möchte, muss die Lieferadresse direkt beim Absender oder bei der jeweiligen Plattform ändern. Mehr dazu finden Sie im Abschnitt Pakete versenden.
Nachsendeauftrag online beantragen - Schritt für Schritt
Der Online-Abschluss dauert wenige Minuten und ist günstiger als die Filiale. Stellen Sie den Auftrag frühzeitig - zwei bis drei Wochen Vorlauf empfiehlt die Deutsche Post, das zwingende Minimum sind 5 Werktage.
Online-Beantragung in 5 Schritten
Die offizielle Adresse für den Online-Abschluss ist laut Verbraucherzentrale Sachsen shop.deutschepost.de - alles andere riskiert teure Drittanbieter.
- shop.deutschepost.de aufrufen, Kategorie „Nachsendeservice" wählen
- Startdatum, alte Adresse und neue Zieladresse eingeben
- Alle Personen im Haushalt angeben (ein Auftrag gilt für alle Haushaltsmitglieder)
- Laufzeit wählen (6 Monate für Umzug, oder flexible Laufzeit bei vorübergehender Abwesenheit)
- Zahlung abschließen, Auftragsbestätigung mit Auftragsnummer speichern - die Nummer ist später für Änderungen und Stornierungen notwendig
Filiale als Alternative
Wer keinen Online-Zugang hat oder persönliche Beratung vorzieht, kann das Formular in einer Postfiliale oder einem PartnerShop ausfüllen. Der Nachteil: nur 6-Monate-Laufzeit buchbar, mit Aufpreis gegenüber dem Online-Kanal. Für sehr kurzfristige Fälle bietet die Deutsche Post gegen Aufpreis einen Eilauftrag an; die Kundenservice-Hotline lautet 0228 4333112.
Was wird nachgesendet - und was nicht?
Nicht jede Sendung geht automatisch mit. Wer das nicht weiß, wartet vergeblich auf wichtige Dokumente oder Pakete und versteht nicht, warum sie nicht ankommen.
Diese Sendungen werden nachgesendet
Laut den offiziellen FAQ der Deutschen Post leitet der Nachsendeauftrag folgende Sendungen weiter:
- Briefe aller Formate (Standard, Kompakt, Groß, Maxi)
- Postkarten
- Einschreiben (alle Varianten) - mehr dazu im Abschnitt Einschreiben versenden
- Telegramme
- Blindensendungen
- Nationale Warenpost und Warensendungen
- Streifbandzeitungen, sofern sie eine adressierte Hülle tragen
Diese Sendungen werden nicht nachgesendet
Für folgende Sendungen greift der Nachsendeauftrag in keinem Fall - hier müssen Sie die Absender direkt informieren:
- DHL-Pakete und DHL-Päckchen (Einstellung seit 1. Juli 2024)
- Express-Sendungen
- Zeitungen und Zeitschriften ohne adressierte Umhüllung (direkt abonniert)
- Dialogpost ohne Umhüllung (unadressierte Werbung)
- Sendungen mit Vermerk „Nicht nachsenden" oder „Bei Umzug neue Adresse zurück"
Warensendungen ins Ausland sind von der Nachsendung ausgeschlossen. Mehr dazu im Abschnitt Warensendungen.
Inland oder Ausland - was geht, was nicht?
Ob die Deutsche Post Ihre Post ins Ausland nachschickt, hängt vom Sendungstyp ab. Die Grundregel ist einfacher als viele denken - Briefpost ja, Pakete nein.
Briefpost ins Ausland - grundsätzlich möglich
Briefe, Postkarten und Einschreiben werden auch ins Ausland nachgesendet. Ausländische Postdienstleister können jedoch zusätzliche Nachentgelte erheben, die dem Empfänger an der Haustür berechnet werden, nicht dem Auftraggeber des Nachsendeauftrags. Für alle Details zu internationalem Versand lohnt sich ein Blick in den Abschnitt Briefe ins Ausland versenden.
Was ins Ausland nicht geht
Warensendungen, Päckchen und Pakete sind von der Auslands-Nachsendung komplett ausgeschlossen. Wer diese Sendungen erwartet, muss Absender direkt informieren und die neue Lieferadresse dort hinterlegen - der Nachsendeauftrag hilft in diesen Fällen nicht weiter.
Der Sammler-Sonderfall - wenn die Post aus aller Welt kommt
Briefmarkensammler erhalten strukturell anderen Post-Mix als der Durchschnittsverbraucher. Beim Umzug kann das zum Problem werden - der Nachsendeauftrag löst nicht alles.
Was Sammler beim Umzug zusätzlich bedenken müssen
In meiner eigenen Sammelpraxis habe ich die Erfahrung gemacht: Einschreiben von Auktionshäusern mit Los-Bestätigungen oder Rückscheinen werden im Inland vom Nachsendeauftrag zuverlässig und lückenlos weitergeleitet. Das ist der Vorteil für Sammler - diese Sendungen laufen als reguläre Einschreibesendungen und werden umgeleitet.
Komplizierter wird es bei Auslandspaketen. Wer über Plattformen wie Catawiki ersteigert oder bei einem Händler auf Delcampe bestellt hat und ein Paket aus dem Ausland erwartet, sollte wissen: Auslandspakete werden nicht nachgesendet. Das Paket geht zurück an den Absender, weil die alte Adresse nicht mehr stimmt. Die Lieferadresse muss direkt bei der Plattform oder beim Händler geändert werden.
Auch Abonnements von Fachkatalogen (zum Beispiel Michel) und Fachzeitschriften, die als Paketpost oder DHL-Sendung ankommen, müssen direkt beim Verlag umgemeldet werden. Der Verlag braucht die neue Adresse, nicht die Post. Streifbandzeitungen mit adressierter Hülle hingegen - wie manche Philatelie-Magazine - werden vom Nachsendeauftrag erfasst, weil sie als Briefsendung gelten.
Vorsicht vor Drittanbietern
Wer „Nachsendeauftrag" googelt, stößt auf viele Anbieter, die nicht die Deutsche Post selbst sind. Verbraucherschützer warnen seit Jahren vor diesen Diensten - und die Preise sprechen für sich.
Drittanbieter wie „nachsenden.info" oder „nachsendeauftrag-direkt.com" stellen den Auftrag im Namen des Kunden - aber zu Preisen von 100 bis 169,90 Euro, also dem Drei- bis Fünffachen des offiziellen Tarifs, wie die Verbraucherzentrale Hamburg dokumentiert. Auf Briefmarken-Treffen höre ich immer wieder von Sammlern, die völlig entsetzt über solche Rechnungen sind - und die dachten, sie hätten den offiziellen Auftrag gestellt.
Erkennungszeichen für unseriöse Anbieter: intransparente Preise, kein erkennbarer eigener Postbetrieb, Impressum verweist auf nicht-postaffines Unternehmen. Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt ebenfalls ausdrücklich. Wer sichergehen will: direkt über shop.deutschepost.de abschließen.
Umzugsmitteilung - die kostenlose Ergänzung
Neben dem kostenpflichtigen Nachsendeauftrag gibt es eine kostenlose Option. Beide Dienste ergänzen sich, aber ersetzen sich nicht gegenseitig.
Die Umzugsmitteilung ist ein komplett kostenloser Service der Deutschen Post Adress GmbH, wie umziehen.de erläutert. Post wird dabei nicht physisch umgeleitet. Stattdessen erhalten Banken, Versicherungen, Energieversorger oder Verlage, die die alte Adresse ohnehin kennen, Zugriff auf die aktualisierte Adresse aus einer Datenbank. Für private Briefpartner und unbekannte Absender reicht die Umzugsmitteilung nicht - dafür ist der Nachsendeauftrag weiterhin notwendig.
Im Bestellformular des Nachsendeauftrags lässt sich die Umzugsmitteilung per Checkbox direkt mitbuchen. Das spart einen zweiten Vorgang.
Ändern, stornieren, kündigen
Stimmt das Startdatum nicht oder hat sich ein Schreibfehler in der Adresse eingeschlichen, lässt sich der Auftrag noch korrigieren - aber nur unter bestimmten Bedingungen.
Änderungen vor Auftragsstart
Fehler bei Name oder Datum lassen sich in der Regel über den telefonischen Kundenservice korrigieren (0228 4333112). Wichtig: die Auftragsnummer aus der Bestätigungsmail bereithalten. Kostenlos und unkompliziert, solange der Auftrag noch nicht gestartet ist, wie Arndt Umzüge in ihrem Ratgeber beschreibt.
Stornierung - nur vor Auftragsstart
Eine Stornierung ist kostenlos, aber nur vor dem Startdatum des Auftrags möglich. Nach dem Start keine Rückerstattung mehr möglich. Wer mehrfach in kurzer Zeit umzieht, muss den alten Auftrag stoppen und einen vollständig neuen kostenpflichtigen Auftrag stellen - der vom alten Nachsendeort an die nächste Zieladresse umleitet.
Automatisches Auslaufen
Eine aktive Kündigung ist nicht nötig. Der Auftrag läuft am Laufzeitende automatisch aus, wie immowelt.de bestätigt. Verlängerung ist nicht buchbar - wer weiter nachsenden lassen möchte, muss einen neuen Auftrag stellen.
Was nach Ablauf des Auftrags passiert
Der Nachsendeauftrag endet, die Post kommt trotzdem weiter - aber nicht mehr zu Ihnen. Was viele nicht wissen: was danach mit Briefen passiert, hängt davon ab, ob der alte Briefkasten noch existiert und ob dort noch Ihr Name steht.
Laut Verbraucherzentrale gibt es nach Ablauf drei Szenarien: Existiert der Empfängername am alten Briefkasten nicht mehr, geht die Sendung automatisch zurück an den Absender mit dem Vermerk „Empfänger unbekannt verzogen". Ist der alte Briefkasten noch vorhanden, landet die Post beim neuen Bewohner oder bleibt im Briefkasten.
Die praktische Konsequenz: Vor Ablauf alle Absender informieren - Bank, Versicherung, Finanzamt, Arbeitgeber, Arzt, Zeitschriften-Abonnements. Wer die Umzugsmitteilung bei Auftragsstart mitgebucht hat, hat viele Partner-Unternehmen damit bereits erreicht. Private Briefpartner und unbekannte Absender müssen weiterhin direkt informiert werden.
Fazit: Nachsendeauftrag richtig stellen
Frühzeitig stellen, online abschließen und ausschließlich direkt bei der Deutschen Post buchen - das sind die drei wichtigsten Punkte bei diesem Thema. Wer zwei bis drei Wochen Vorlauf einplant und den Online-Kanal nutzt, zahlt als Privatkunde 31,90 Euro und ist sechs Monate abgesichert.
Die wichtigste Einschränkung für den Alltag: DHL-Pakete werden seit Juli 2024 nicht mehr nachgesendet. Paketempfänger müssen ihre Lieferadresse direkt bei den Absendern aktualisieren - der Nachsendeauftrag greift dort nicht mehr.
Weitere Informationen rund um das Thema Versenden finden Sie in unserem vollständigen Ratgeber zum Versenden.
Fragen und Antworten
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um den Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post.
Was kostet ein Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post?
Privatkunden zahlen online 31,90 Euro für 6 Monate, in der Filiale 34,90 Euro. Geschäftskunden zahlen online 51,90 Euro, inklusive Mehrwertsteuer. Mehr dazu im Abschnitt „Kosten des Nachsendeauftrags 2026".
Wie lange im Voraus muss ich einen Nachsendeauftrag stellen?
Die Deutsche Post empfiehlt zwei bis drei Wochen Vorlauf. Das Minimum sind 5 Werktage - bei kürzerer Frist kann die Nachsendung nicht lückenlos starten. Alle Details finden Sie unter „Nachsendeauftrag online beantragen".
Werden DHL-Pakete nachgesendet?
Nein - die Deutsche Post hat die DHL-Paket-Nachsendung zum 1. Juli 2024 eingestellt. Pakete müssen direkt bei den Absendern umgemeldet werden; mehr dazu unter „Was wird nachgesendet und was nicht".
Kann ich einen Nachsendeauftrag verlängern?
Bei der Deutschen Post ist eine Verlängerung nicht möglich. Sie müssen einen neuen Auftrag stellen, wenn Sie die Nachsendung über die Laufzeit hinaus fortführen möchten. Schauen Sie dazu in den Bereich „Laufzeiten und Varianten".
Was ist der Unterschied zwischen Nachsendeauftrag und Umzugsmitteilung?
Der Nachsendeauftrag leitet Ihre Post tatsächlich physisch um. Die Umzugsmitteilung lässt Partner-Unternehmen die neue Adresse selbst abfragen - sie ist kostenlos, aber kein Ersatz für den Nachsendeauftrag. Details finden Sie im Bereich „Umzugsmitteilung".
Wann kommt die Post nicht mehr an, nachdem der Nachsendeauftrag abgelaufen ist?
Sobald der Auftrag endet, geht Post an die alte Adresse oder zurück an den Absender mit „unbekannt verzogen". Informieren Sie alle wichtigen Absender vor Ablauf des Auftrags. Mehr im Abschnitt „Was nach Ablauf des Auftrags passiert".